Frankfurt (ots) -
Der Prozess um Giséle Pelicot hat den Begriff weithin bekannt gemacht - "chemische Unterwerfung". Ihr Mann hatte sie jahrelang betäubt und andere Männer hatten sie auf seine Einladung hin schwer vergewaltigt. Dass der Bundestag den Einsatz sogenannter K.-o.-Tropfen bei einer Vergewaltigung künftig härter bestrafen will, ist also erst einmal richtig. Wer solche Substanzen einsetzt, soll mit derselben Mindeststrafe rechnen wie beim Einsatz einer Waffe: fünf statt drei Jahre. Das ist richtig, aber reicht nicht.
Was ziemlich spektakulär herüberkommt, hat nämlich einen Beigeschmack von Symbolpolitik. Denn für Betroffene ändert sich wenig. Das Problem: Es gibt nahezu keine Verurteilungen. Und eine höhere Mindeststrafe greift erst, wenn es überhaupt zu einer Verurteilung kommt. Viele Betroffene zeigen aber die Tat gar nicht erst an. Aus Scham oder weil sie fürchten, dass sie kaum etwas beweisen können. Das Dunkelfeld ist also groß.
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Originalmeldung: https://www.presseportal.de/pm/10349/6385855
Der Prozess um Giséle Pelicot hat den Begriff weithin bekannt gemacht - "chemische Unterwerfung". Ihr Mann hatte sie jahrelang betäubt und andere Männer hatten sie auf seine Einladung hin schwer vergewaltigt. Dass der Bundestag den Einsatz sogenannter K.-o.-Tropfen bei einer Vergewaltigung künftig härter bestrafen will, ist also erst einmal richtig. Wer solche Substanzen einsetzt, soll mit derselben Mindeststrafe rechnen wie beim Einsatz einer Waffe: fünf statt drei Jahre. Das ist richtig, aber reicht nicht.
Was ziemlich spektakulär herüberkommt, hat nämlich einen Beigeschmack von Symbolpolitik. Denn für Betroffene ändert sich wenig. Das Problem: Es gibt nahezu keine Verurteilungen. Und eine höhere Mindeststrafe greift erst, wenn es überhaupt zu einer Verurteilung kommt. Viele Betroffene zeigen aber die Tat gar nicht erst an. Aus Scham oder weil sie fürchten, dass sie kaum etwas beweisen können. Das Dunkelfeld ist also groß.
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