Das Landgericht Berlin hat offenbar schon gestern der "Bild-Zeitung" per Einstweiliger Verfügung verboten, über "ein eingeleitetes Ermittlungsverfahren wegen schwerer Körperverletzung und/oder den Gegenstand der Untersuchungshaft" der "No Angels"-Sängerin Nadja Benaissa zu berichten. Das Landgericht sei zu dem Ergebnis gekommen, dass eine Berichterstattung in Ansehung der Persönlichkeitsrechte von Frau Benaissa vollständig zu unterbleiben habe. Der Umstand, dass im vorliegenden Fall der zuständige Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Interviews gegenüber Boulevardmagazinen gegeben habe, lasse keine andere Bewertung zu. Zur Stunde berichtet die Zeitung weiterhin auf ihrer Internetseite über den Fall. Der Pressesprecher der "Bild"-Zeitung war für eine Stellungnahme nicht zu erreichen.