Für die Einfuhr von Obst und Gemüse benötigt der Importeur eine Reihe verschiedener Einfuhrdokumente, die bislang immer im Original vorzulegen waren. Je nach Erzeugnis handelt es sich hierbei um das Pflanzengesundheitszeugnis, die Warenverkehrsbescheinigung (EUR.1) oder die Biokontrollbescheinigung (COI), so der Deutsche Fruchthandelsverband e.V. (DFHV). Bildquelle:...Den vollständigen Artikel lesen ...