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DGAP-HV: OTI Greentech AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 11.09.2020 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-News: OTI Greentech AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
OTI Greentech AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
11.09.2020 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß 
§121 AktG 
 
2020-08-05 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
OTI Greentech AG Berlin -WKN A2TSL2- Einladung zur 
ordentlichen Hauptversammlung 2020 
(virtuelle Hauptversammlung) 
 
Wir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft zu 
der am Freitag, dem 11. September 2020, um 14.00 Uhr 
stattfindenden *ordentlichen Hauptversammlung* ein. 
 
Das am 28. März 2020 in Kraft getretene Gesetz über 
Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, 
Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur 
Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie (C-19 
AuswBekG) eröffnet die Möglichkeit, ordentliche 
Hauptversammlungen des Jahres 2020 ohne physische 
Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten 
abzuhalten (virtuelle Hauptversammlung). Angesichts der 
auf absehbare Zeit andauernden COVID-19-Pandemie, der 
von der Landesregierung Berlin insoweit beschlossenen 
Verhaltensregeln und des Ziels der Vermeidung von 
Gesundheitsrisiken für Aktionäre, Mitarbeiter sowie 
Organmitglieder der Gesellschaft hat der Vorstand der 
OTI Greentech AG mit Zustimmung des Aufsichtsrats 
beschlossen, von der Möglichkeit der virtuellen 
Hauptversammlung Gebrauch zu machen. 
 
Die Versammlung findet ohne physische Präsenz der 
Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten in den 
Geschäftsräumen der Gesellschaft OTI Greentech AG, c/o 
ABC Business Center, Friedrichstraße 79, 10117 
Berlin, statt. Die Stimmrechtsausübung der Aktionäre 
oder ihrer Bevollmächtigten erfolgt ausschließlich 
im Wege der elektronischen Kommunikation (Briefwahl) 
oder durch Vollmachtserteilung an die von der 
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter. 
 
Die gesamte Versammlung wird nach § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 
1 C-19 AuswBekG unter der Internetadresse 
 
https://oti.ag/ 
 
unter der Rubrik 'Investor Relations' für die 
ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre in Bild und 
Ton übertragen (vgl. die näheren Hinweise nach der 
Wiedergabe der Tagesordnung mit den 
Beschlussvorschlägen). 
 
Tagesordnung 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   und des gebilligten Konzernabschlusses und 
   des Konzernlageberichtes für das 
   Geschäftsjahr 2019 sowie des Berichtes des 
   Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2019* 
2. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Vorstands für das 
   Geschäftsjahr 2019* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Mitgliedern des Vorstands für das 
   Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2019* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Mitgliedern des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Wahl eines 
   Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft & 
   Steuerberatungsgesellschaft Mazars GmbH & Co. 
   KG, Domstraße 15, 20095 Hamburg, zum 
   Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2020 zu 
   wählen. 
 
Da die Durchführung der Hauptversammlung als virtuelle 
Hauptversammlung auf der Grundlage des C-19 AuswBekG zu 
einigen Modifikationen beim Ablauf der Versammlung 
sowie der Ausübung der Aktionärsrechte führt, bitten 
wir unsere Aktionäre um besondere Beachtung der 
nachfolgenden Hinweise zur Möglichkeit der Verfolgung 
der Hauptversammlung in Bild und Ton, zur Ausübung des 
Stimmrechts und des Fragerechts sowie weiterer 
Aktionärsrechte. 
 
*Durchführung der Hauptversammlung als virtuelle 
Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre 
und ihrer Bevollmächtigten, Übertragung der 
Hauptversammlung in Bild und Ton* 
 
Mit Blick auf die fortdauernde COVID-19-Pandemie wird 
die ordentliche Hauptversammlung am 11. September 2020 
auf Grundlage des C-19 AuswBekG als virtuelle 
Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre 
und ihrer Bevollmächtigten mit der Möglichkeit zur 
Verfolgung der virtuellen Hauptversammlung und 
Stimmrechtsausübung im Wege der elektronischen 
Zuschaltung (Zuschaltung) durchgeführt. 
 
Die Aktionäre und ihre Bevollmächtigten können daher 
nicht physisch an der Hauptversammlung teilnehmen. Sie 
können sich zu der gesamten Hauptversammlung per Bild- 
und Tonübertragung über das Aktionärsportal unter der 
Internetadresse 
 
https://oti.ag/ 
 
unter der Rubrik 'Investor Relations' zuschalten. Die 
Möglichkeit, dass Aktionäre gemäß § 118 Abs. 1 
Satz 2 AktG an der Hauptversammlung auch ohne 
Anwesenheit an deren Ort und ohne einen 
Bevollmächtigten teilnehmen und sämtliche oder einzelne 
ihrer Rechte ganz oder teilweise im Wege elektronischer 
Kommunikation ausüben, besteht nicht; insbesondere 
ermöglicht die Bild- und Tonübertragung keine Teilnahme 
an der Hauptversammlung im Sinne des § 118 Absatz 1 
Satz 2 AktG. 
 
*Aktionärsportal* 
 
Den ordnungsgemäß angemeldeten Aktionären wird 
anstelle der herkömmlichen Eintrittskarte eine 
Zugangskarte mit weiteren Informationen zur 
Rechtsausübung zugeschickt. Die Zugangskarte enthält 
unter anderem die Zugangsdaten, mit denen die 
ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre und ihre 
Bevollmächtigten das unter der Internetadresse 
 
https://oti.ag/ 
 
unter der Rubrik 'Investor Relations' zugängliche 
Aktionärsportal der Gesellschaft nutzen können. 
 
Das Aktionärsportal ist ab dem 21. August 2020 für 
ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre und ihre 
Bevollmächtigten geöffnet. Über das 
Aktionärsportal können die ordnungsgemäß 
angemeldeten Aktionäre und ihre Bevollmächtigten unter 
anderem ihr Stimmrecht ausüben, Vollmachten erteilen, 
Fragen einreichen oder Widerspruch zu Protokoll 
erklären. 
 
Um das Aktionärsportal nutzen zu können, müssen sich 
die Aktionäre mit den Zugangsdaten, die sie mit Ihrer 
Zugangskarte erhalten, einloggen. *Bitte beachten Sie 
auch die technischen Hinweise am Ende dieser 
Einladungsbekanntmachung.* 
 
*Voraussetzungen für Zuschaltung zu der 
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts* 
 
*Zuschaltung zu der Hauptversammlung* 
 
Zur Zuschaltung zu der Hauptversammlung und zur 
Ausübung des Stimmrechts ist eine Anmeldung der 
Aktionäre erforderlich. Die Anmeldung muss der 
Gesellschaft unter der Adresse: 
 
 OTI Greentech AG 
 c/o UBJ. GmbH 
 Kapstadtring 10 
 22297 Hamburg 
 Telefax: +49 40 6378 5423 
 E-Mail: hv@ubj.de 
 
bis spätestens am 
 
4. September 2020 (24:00 Uhr) 
 
in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer 
Sprache zugehen. 
 
Zur Zuschaltung zu der Hauptversammlung und zur 
Ausübung des Stimmrechts ist darüber hinaus der 
Nachweis des Anteilsbesitzes durch einen von dem 
depotführenden Institut in Textform (§ 126b BGB) in 
deutscher oder englischer Sprache erstellten Nachweis 
erforderlich. Der Nachweis des Anteilsbesitzes hat sich 
auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung 
zu beziehen (sogenannter Nachweisstichtag), also auf 
den 
 
21. August 2020 (0:00 Uhr), 
 
und muss der Gesellschaft spätestens am 
 
4. September 2020 (24:00 Uhr) 
 
unter der vorstehend für die Anmeldung benannten 
Adresse zugehen. 
 
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Zuschaltung 
zu der Hauptversammlung und die Ausübung des 
Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis des 
Anteilsbesitzes in der vorstehend beschriebenen Weise 
erbracht hat; insbesondere haben Veräußerungen 
oder sonstige Übertragungen der Aktien nach dem 
Nachweisstichtag im Verhältnis zur Gesellschaft keine 
Bedeutung für den Umfang und die Ausübung des 
gesetzlichen Teilnahme- und Stimmrechts des bisherigen 
Aktionärs. Die Berechtigung zur Zuschaltung zur 
Hauptversammlung und die Zahl der Stimmrechte bestimmen 
sich ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des 
Aktionärs zum Nachweisstichtag. Entsprechendes gilt für 
den Zuerwerb von Aktien nach dem Nachweisstichtag. 
Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien 
besitzen und erst danach Aktionär werden, sind nicht 
zur Zuschaltung oder Stimmabgabe berechtigt. Der 
Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für die 
Dividendenberechtigung. 
 
Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises des 
Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft werden den 
Aktionären Zugangskarten für die Hauptversammlung 
zugeschickt. Um den rechtzeitigen Erhalt der 
Zugangskarten sicherzustellen, bitten wir die 
Aktionäre, frühzeitig für die Übersendung der 
Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes an die 
Gesellschaft unter der vorgenannten Adresse Sorge zu 
tragen. 
 
*Stimmabgabe durch Briefwahl* 
 
Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten können ihre 
Stimmen ausschließlich im Wege elektronischer 
Kommunikation abgeben, ohne an der Hauptversammlung 
teilzunehmen (Briefwahl). Auch in diesem Fall müssen 
die oben genannten Voraussetzungen für die Zuschaltung 
zur virtuellen Hauptversammlung und die Ausübung des 
Stimmrechts erfüllt werden. 
 
Briefwahlstimmen können der Gesellschaft 
ausschließlich über das Aktionärsportal unter der 
Internetadresse 
 
https://oti.ag/ 

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August 05, 2020 09:05 ET (13:05 GMT)

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