Bisher galt für Wechselgeschäfte in Kryptowährungen ein Schwellenwert von 5'000 Franken.
Bern - Beim Kauf und Verkauf von Kryptowährungen wie Bitcoin müssen Kunden in der Schweiz neu bereits ab einem Betrag von 1'000 Franken identifiziert werden. Bisher galt für Wechselgeschäfte in Kryptowährungen ein Schwellenwert von 5'000 Franken. Mit der entsprechenden Anpassung in der Geldwäschereiverordnung setze die Finanzmarktaufsicht Finma Mitte 2019 beschlossene internationale Vorgaben um...Den vollständigen Artikel lesen ...
Bern - Beim Kauf und Verkauf von Kryptowährungen wie Bitcoin müssen Kunden in der Schweiz neu bereits ab einem Betrag von 1'000 Franken identifiziert werden. Bisher galt für Wechselgeschäfte in Kryptowährungen ein Schwellenwert von 5'000 Franken. Mit der entsprechenden Anpassung in der Geldwäschereiverordnung setze die Finanzmarktaufsicht Finma Mitte 2019 beschlossene internationale Vorgaben um...Den vollständigen Artikel lesen ...