DGAP Post-admission Duties Ankündigung: Aroundtown SA
/ Bekanntmachung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. a der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 / Aktienrückkaufprogramm 2021 Bekanntmachung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. a der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 / Aktienrückkaufprogramm 2021 Im Anschluss an die am 25. März 2021 veröffentlichte Bekanntmachung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 hat der Verwaltungsrat der Aroundtown SA (die"Gesellschaft")am 27. Dezember 2021 beschlossen, (i) die Laufzeit des Rückkaufprogramms 2021 um weitere sechs Monate bis zum 30. Juni 2022 zu verlängern, und (ii) die Börsen von Turquoise Europe und Cboe Europe als zusätzliche Handelsplätze für Käufe im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms 2021 einbeziehen. Etwaige Käufe an den zusätzlichen Handelsplätzen müssen der Ermächtigung der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft vom 6. Mai 2020 entsprechen, insbesondere darf der Kaufpreis je Aktie (ohne zusätzliche Rückkaufkosten und ohne steuerliche Bruttoverpflichtung) 20 % nicht übersteigen und nicht um mehr als 50 % unterschreiten, den Eröffnungsauktionspreis am Handelstag in Frankfurt am Main im Xetra-Handelssystem (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem). Alle anderen Bestimmungen des am 25. März 2021 angekündigten Aktienrückkaufprogramms 2021 bleiben unverändert. 27.12.2021 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. |
Sprache: | Englisch |
Firma: | Aroundtown SA |
40, Rue du Curé | |
L-1368 Luxemburg | |
Großherzogtum Luxemburg | |
Internet: | http://www.aroundtown.de |
Ende der News | DGAP News Service |
1262559 27.12.2021