Es sieht oft aus wie eine Buchung. Doch wer im Netz über Flugsuchmaschinen eine Reise mit mehreren Teilstrecken bucht, hat zum Teil Verträge mit mehreren Airlines. Das bringt manchmal Probleme. Bei Flugbuchungen über Online-Portale wie Opodo, Swoodoo oder fluege.de kann es bei Erstattungsansprüchen zu einem für Nutzerinnen und Nutzer ärgerlichen Zuständigkeitsgeschacher kommen. Darauf weist die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hin. In aller Regel seien die Portale nur die Vermittler der Leistungen, Vertragspartner sei die Airline. Das kann vor allem dann zum Problem werden, wenn...Den vollständigen Artikel lesen ...