Nach Ansicht des Ökostrom-Anbieters handelt es sich um eine unzulässige Sonderabgabe. Die Abschöpfung verletze Berufsfreiheit und Eigentumsgarantie der betroffenen Unternehmen, argumentiert Lichtblick. Sie sollte mit sofortiger Wirkung beendet werden, so die Forderung in der Beschwerde.Lichtblick hat gemeinsam mit 25 Betreibern von Photovoltaik-, Windkraft und Biomassekraftwerken beim Bundesverfassungsgericht eine Beschwerde gegen die Erlösabschöpfung nach dem Gesetz zur Strompreisbremse eingereicht. Es handele sich um eine "unzulässige Sonderabgabe", heißt es in der Beschwerdeschrift der Rechtsanwaltssozietät ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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