Ab Mai soll das Bremische Solargesetz gelten. Es sieht eine allgemeine Pflicht bei Neubauten zur Installation von Photovoltaik-Anlagen auf 50 Prozent der Bruttodachfläche vor. Bei Bestandgebäude greift die PV-Pflicht bei Dachsanierungen. Solarthermie ist alternativ zur Erfüllung möglich. Der Bremer Senat hat den Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung des Ausbaus von Anlagen zur Stromerzeugung aus solarer Strahlungsenergie (Bremisches Solargesetz - BremSolarG) verabschiedet. Um den steigenden ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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