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Meta Platforms: Übertriebener Kurssturz bietet Chance!

Heftige Reaktion auf die Quartalszahlen!

Rückblick

Mit der Aussicht auf milliardenschwere Investitionen in den Wachstumstreiber Künstliche Intelligenz hat der Social-Media-Gigant die Anleger letzte Woche verschreckt. Die Aktie wurde von den Börsianern nach der Veröffentlichung der Q1-Zahlen auf Talfahrt geschickt.

Meta Paltforms-Aktie: Chart vom 26.04.2024, Kürzel: META, Kurs: 439.70 USD, Tageschart Quelle: TWS

Mögliches bullisches Szenario

Nach ihrem Kurseinbruch versucht sich die Meta-Aktie zu stabilisieren. Bei weiterer Stärke könnte man dem Papier des Social-Media-Unternehmens auf der Long-Seite folgen.

Mögliches bärisches Szenario

Bei einem Abrutschen unter den 50-Prozent-Bereich der Kerze von vergangenem Donnerstag würden die Bären weiter am Drücker bleiben.

Meinung

Die besser als erwarteten Q1-Ergebnisse spiegeln ein beschleunigtes Wachstum im Anzeigengeschäft, ein höheres Nutzerengagement und den Erfolg von Reels und Messaging-Anzeigen wider. Die schwächeren Q2-Aussichten sollten nur kurzfristig belasten. Mittel- bis Langfristig dürften die KI-Investitionen das Werbegeschäft bei Meta weiter vorantreiben.

Quellennachweise, Meinung und sonstige Daten

  • Aktuelle Marktkapitalisierung: 1.12 Bio. USD
  • Durchschnittsvolumen der letzten 20 Tage: 9.43 Mrd. USD
  • Meine Meinung zu Meta ist bullisch
  • Quellennachweis: -
  • Autor: Wolfgang Zussner

Veröffentlichungsdatum: 29.04.2024

Hinweis auf mögliche Interessenkonflikte

Personen, die Anlageempfehlungen erstellen und weitergeben, sind nach der Verordnung (EU) 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung) verpflichtet, alle Beziehungen und Umstände offenzulegen, bei denen damit gerechnet werden kann, dass sie die Objektivität der Empfehlung beeinträchtigen. Dies umfasst insbesondere Interessen oder Interessenkonflikte aller Personen, die die Information erstellt haben bzw. an der Erstellung beteiligt waren.

Der Finanzinformationsdienst ist verpflichtet, Interessenskonflikte bei der Erstellung oder Weitergabe von Anlageempfehlungen oder Anlagestrategieempfehlungen in geeigneter Weise offenzulegen.

In diesem Zusammenhang weisen wir auf folgendes hin:

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