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NVIDIA: Vor den Quartalszahlen noch auf den KI-Zug aufspringen?

Analysten sehen weiterhin Potential!

Rückblick

Nvidia ist eine Supermacht im Halbleiterbereich und der Leader beim Thema Künstliche Intelligenz. Im heurigen Jahr konnte die Aktie bereits bis auf 974 USD ansteigen. Nach dem steilen Anstieg des Papiers sahen wir einen Rücksetzer, welcher die Kurse unter die 50-Tagelinie führte. Mittlerweile konnte sich die Nvidia-Aktie wieder erholen.

NVIDIA-Aktie: Chart vom 13.05.2024, Kürzel: NVDA, Kurs: 903.00 USD, Tageschart Quelle: TWS

Mögliches bullisches Szenario

Kurse über 922.20 USD würden ein Kaufsignal auslösen. Trader sollten die Veröffentlichung der Q1-Zahlen am 22. Mai im Hinterkopf behalten.

Mögliches bärisches Szenario

Bei Schlusskursen unterhalb des EMA-20 würde sich das positive Szenario eintrüben.

Meinung

Anleger warten gespannt auf die kommenden Geschäftszahlen von Nvidia, die am 22. Mai veröffentlicht werden sollen. Nvidia wächst stark durch die zunehmende Verbreitung der Künstlichen Intelligenz.Die Prognosen deuten auf einen erheblichen Wachstumsschub im Vergleich zum Vorjahr hin. Die HSBC hat erst kürzlich das Kursziel von 1.050 auf 1.350 USD angehoben. NVIDIA dürfte weiterhin seine starke Preissetzungsmacht beim Thema Künstliche Intelligenz demonstrieren.

Quellennachweise, Meinung und sonstige Daten

  • Aktuelle Marktkapitalisierung: 2.22 Bio. USD
  • Durchschnittsvolumen der letzten 20 Tage: 38.96 Mrd. USD
  • Meine Meinung zu NVIDIA ist bullisch
  • Quellennachweis: -
  • Autor: Wolfgang Zussner

Veröffentlichungsdatum: 14.05.2024

Hinweis auf mögliche Interessenkonflikte

Personen, die Anlageempfehlungen erstellen und weitergeben, sind nach der Verordnung (EU) 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung) verpflichtet, alle Beziehungen und Umstände offenzulegen, bei denen damit gerechnet werden kann, dass sie die Objektivität der Empfehlung beeinträchtigen. Dies umfasst insbesondere Interessen oder Interessenkonflikte aller Personen, die die Information erstellt haben bzw. an der Erstellung beteiligt waren.

Für den Finanzinformationsdienst, der vom sog "Journalistenprivileg" nach Art. 20 Abs. 3 UAbs. 4 Gebrauch macht, gelten zusätzlich die Vorgaben des Pressekodex des Deutschen Presserats und die Journalistischen Verhaltensgrundsätzen und Empfehlungen des Deutschen Presserats zur Wirtschafts- und Finanzmarktberichterstattung. Auch danach sind Interessenskonflikte bei der Erstellung oder Weitergabe von Anlageempfehlungen oder Anlagestrategieempfehlungen in geeigneter Weise offenzulegen.

In diesem Zusammenhang weisen wir auf folgendes hin:

Es liegen keine Interessenskonflikte vor.

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