Osnabrück (ots) -
Osnabrück. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig will Spanner-Fotos und -Videos aus öffentlichen Saunen und Spas unterbinden. "Viele Formen des digitalen Voyeurismus stehen schon heute unter Strafe - zum Beispiel das heimliche Fotografieren unter den Rock oder in den Ausschnitt. Das heimliche Filmen in der öffentlichen Sauna ist nach geltendem Recht hingegen nicht strafbar. Darin sehen viele eine Schutzlücke - was ich teile", sagte die SPD-Politikerin im Gespräch mit der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (NOZ, Samstagsausgabe). "Voyeuristische Nacktaufnahmen von anderen sind inakzeptabel, auch dann, wenn sie an öffentlichen Orten entstehen, in der Sauna, am Badesee oder im Spa."
Die Ministerin kündigte an, "zeitgemäße strafrechtliche Regeln gegen digitalen Voyeurismus zu schaffen" und betonte: "Keine Frau muss sich gefallen lassen, dass sie zum Objekt von Spanner-Fotos gemacht wird, nur weil das Smartphone mit Kamera immer griffbereit ist. Unser Staat hat hier eine Schutzverantwortung." Allerdings dürfe man auch nicht überziehen. "Wie immer bei der Schaffung neuer Straftatbestände müssen wir dabei sehr genau vorgehen und uns auf die Sanktionierung strafwürdigen Verhaltens beschränken", sagte die frühere Richterin. "Im konkreten Zusammenhang heißt das: Natürlich geht es nicht um beiläufiges Fotografieren, es geht uns um digitale Spanner-Aufnahmen - und um nichts anderes."
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Originalmeldung: https://www.presseportal.de/pm/58964/6202935
Osnabrück. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig will Spanner-Fotos und -Videos aus öffentlichen Saunen und Spas unterbinden. "Viele Formen des digitalen Voyeurismus stehen schon heute unter Strafe - zum Beispiel das heimliche Fotografieren unter den Rock oder in den Ausschnitt. Das heimliche Filmen in der öffentlichen Sauna ist nach geltendem Recht hingegen nicht strafbar. Darin sehen viele eine Schutzlücke - was ich teile", sagte die SPD-Politikerin im Gespräch mit der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (NOZ, Samstagsausgabe). "Voyeuristische Nacktaufnahmen von anderen sind inakzeptabel, auch dann, wenn sie an öffentlichen Orten entstehen, in der Sauna, am Badesee oder im Spa."
Die Ministerin kündigte an, "zeitgemäße strafrechtliche Regeln gegen digitalen Voyeurismus zu schaffen" und betonte: "Keine Frau muss sich gefallen lassen, dass sie zum Objekt von Spanner-Fotos gemacht wird, nur weil das Smartphone mit Kamera immer griffbereit ist. Unser Staat hat hier eine Schutzverantwortung." Allerdings dürfe man auch nicht überziehen. "Wie immer bei der Schaffung neuer Straftatbestände müssen wir dabei sehr genau vorgehen und uns auf die Sanktionierung strafwürdigen Verhaltens beschränken", sagte die frühere Richterin. "Im konkreten Zusammenhang heißt das: Natürlich geht es nicht um beiläufiges Fotografieren, es geht uns um digitale Spanner-Aufnahmen - und um nichts anderes."
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