LEIPZIG (dpa-AFX) - Eine Klimaklage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) beschäftigt am Donnerstag (Beginn: 9.00 Uhr) das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Es geht um die Frage, ob das Klimaschutzprogramm der Bundesregierung aus dem Jahr 2023 ausreichend ist. Der Umweltverband will mit seiner Klage ergänzende Maßnahmen durchsetzen.
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hatte der DUH zuvor weitestgehend recht gegeben. Das Klimaschutzprogramm müsse nachgeschärft werden, in seiner bisherigen Form erfülle es nicht vollständig die gesetzlichen Vorgaben. Gegen diese Entscheidung hatte die Bundesregierung Revision eingelegt. Sie hält die Klage für unzulässig.
Das Klimaschutzprogramm gilt als eine Art Gesamtplan der Bundesregierung, um Klimaschutzziele zu erreichen. Es listet zahlreiche Maßnahmen in den Sektoren Verkehr, Energie, Gebäude, Industrie und Landwirtschaft auf./bz/DP/jha
