St. Gallen - Bei Umstrukturierungen von Personenunternehmen stellt sich die Frage, ob dadurch Steuern ausgelöst werden. Vor der Umsetzung einer geplanten Umstrukturierung (bspw. Umwandlung einer Einzelfirma in eine Kapitalgesellschaft) ist zu prüfen, inwieweit Steuerfolgen auftreten könnten und welche Fristen mitzuberücksichtigen sind. Hinsichtlich Umstrukturierungsfällen bei Personengesellschaften fallen die Übertragung von Vermögenswerten auf ein ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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