Für Biomasseanlagen bleiben die Höchstwerte im Jahr 2026 unverändert. Bei Biomethananlagen hat die Bundesnetzagentur den Höchstwert um 10 Prozent erhöht. Die Bundesnetzagentur hat zwei Festlegungen für die Höchstwerte für Ausschreibungen von Biomasse- und Biomethananlagen im Jahr 2026 veröffentlicht. Der Höchstwert für neue Biomasseanlagen beträgt 19,43 ct/kWh, der für bestehende Biomasseanlagen 19,83 ct/kWh. Für Biomethananlagen hat die Behörde einen Höchstwert von 23,13 ct/kWh festgelegt. "Durch ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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