Für viele Besitzer von Lebens- und Rentenversicherungen wird der Kalender plötzlich wichtig. Ab dem 19. Juni 2026 soll das Widerrufsrecht bei Lebensversicherungen deutlich enger gefasst werden. Der Gesetzgeber will eine absolute zeitliche Grenze einführen: Spätestens 24 Monate und 30 Tage nach Vertragsschluss soll ein Widerruf grundsätzlich nicht mehr möglich sein. Damit gerät ein Instrument unter Druck, das Verbrauchern seit Jahren eine zweite Chance eröffnet: der späte Widerruf fehlerhaft belehrter ...Den vollständigen Artikel lesen ...
© 2026 Roland Klaus
