Die Schweizer Stadt Luzern macht ab dem 1. August 2026 verbindliche Vorgaben für Ladeinfrastruktur. Durch die Anpassung der Parkplatzverordnung wird sichergestellt, dass bei Projekten fortan die technische Basis für Ladestationen geschaffen wird. Allerdings müssen dort nicht zwingend auch Ladestationen installiert werden. Somit schreibt die Stadt am Vierwaldstättersee zwar den Eigentümern von Parkflächen nicht vor, dass sie zwingend Ladestationen ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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