Der Präsident des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt, hat heute den "Jahresbericht 2025/26" der Behörde vorgestellt.
Andreas Mundt: "Wettbewerb ist der Motor unserer sozialen Marktwirtschaft und eine zentrale Grundlage unseres Wohlstands. Gerade in wirtschaftlich und geopolitisch herausfordernden Zeiten brauchen Unternehmen, Verbraucherinnen und Verbraucher Vertrauen in funktionierende Märkte. Dieses Vertrauen zu sichern, ist die Aufgabe von Wettbewerbsbehörden weltweit. Denn nur dort, wo Wettbewerb stattfindet, entstehen Innovation, Wachstum und langfristige Wettbewerbsfähigkeit. Der Schutz des Wettbewerbs bleibt daher ein unverzichtbarer Bestandteil einer starken Wirtschaftsordnung." Kraftstoffpreise und Mineralölmärkte
Nach Beginn der Iran-Krise kam es auf den Kraftstoffmärkten zu erheblichen Preissteigerungen. Das Bundeskartellamt hat auf Grundlage des neuen Kraftstoffmaßnahmenpakets unmittelbar Ermittlungen aufgenommen.
Andreas Mundt: "Der Preis an der Tankstelle bildet sich auf mehreren Ebenen, vom Bohrloch bis zur Zapfsäule. Aus wettbewerblicher Sicht ist vor allem die Ebene der Raffinerien und Großhändler entscheidend. Hier setzt auch der neue § 29a GWB an. Wenn Unternehmen auf dieser Ebene marktmächtig sind, dürfen sie keine Preise verlangen, die ihre Kosten in unangemessener Weise überschreiten. Dies kann vom Bundeskartellamt überprüft werden und die neue Beweislastumkehr hilft uns dabei. Die Unternehmen müssen ihre Kostenstrukturen offenlegen und zeigen, dass ihre Preise gerechtfertigt sind. Auf dieser Grundlage haben wir Verfahren gegen die Eigner aller deutschen Raffinerien eröffnet und umfangreiche Auskunftsbeschlüsse erlassen, die sie jetzt beantworten müssen."
Seit Inkrafttreten der 12 Uhr-Regel überwacht die Markttransparenzstelle für Kraftstoffe automatisch, ob Tankstellen ihre Preise nur noch einmal täglich um 12 Uhr erhöhen. Für die Sanktionierung von Verstößen sind die Länder zuständig. Das Bundeskartellamt erfasst mögliche Verstöße und übermittelt die Daten an die zuständigen Landesbehörden.
Andreas Mundt: "Die Steuersenkung auf Kraftstoffe läuft Ende Juni aus, mit einem Anstieg der Kraftstoffpreise ist zu rechnen. Wir werden die Preisentwicklung sehr genau beobachten. Unternehmen dürfen die Situation nicht dazu nutzen, Preiserhöhungen vorzunehmen, die sich sachlich nicht rechtfertigen lassen. Entsprechenden Hinweisen werden wir konsequent nachgehen."
Digitalwirtschaft
In der Digitalwirtschaft stand 2025/26 unter anderem der Abschluss des Verfahrens gegen Amazon zu sogenannten Preiskontrollmechanismen im Mittelpunkt. Das Bundeskartellamt hat Amazon untersagt, die Preise von Händlern auf dem deutschen Amazon Marketplace in der bisherigen Form zu beeinflussen. Zudem hat das Bundeskartellamt erstmalig eine Abschöpfung wirtschaftlicher Vorteile in Höhe von bisher rund 59 Mio. Euro festgesetzt. Amazon hat Beschwerde eingelegt; das Verfahren ist beim Bundesgerichtshof anhängig.
Andreas Mundt: "Amazon tritt auf seiner Plattform in den direkten Wettbewerb zu den übrigen Marktplatzhändlern. Eine Einflussnahme auf die Preisgestaltung dieser Händler ist deshalb nur in absoluten Ausnahmefällen zulässig. Ansonsten besteht die Gefahr, dass die Preise auf der Plattform nach Amazons Vorstellungen gelenkt werden. Und dies sowohl zum Nachteil der Händler auf dem Amazon Market Place, als auch zum Nachteil der Händler auf Plattformen außerhalb von Amazon, da auch deren Preise in das Monitoring von Amazon einfließen. Nachteilig ist dies schließlich auch für andere Plattformen, weil Händler aufgrund des Preismonitoring wenig Anreize haben, dort niedrige Preise zu setzen."
Weitere Verfahren gegen große Digitalunternehmen laufen. Hierzu zählt insbesondere das Verfahren zu Apples App Tracking Transparency Framework, in dem das Bundeskartellamt koordiniert mit mehreren europäischen Wettbewerbsbehörden vorgeht.
Die Veränderungen der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen durch Künstliche Intelligenz spielen in verschiedenen Verfahren bereits eine Rolle. Dies gilt nicht nur mit Blick auf die Stärkung der Marktmacht digitaler Plattformen, sondern auch im Hinblick auf die Kooperation von Unternehmen bei der Bündelung von Daten, um KI-Modelle zu trainieren.
Kartellverfolgung
Die Kartellverfolgung bleibt eine Kernaufgabe des Bundeskartellamtes. Im Jahr 2025 wurden rund 18 Mio. Euro Bußgelder vereinnahmt. Es gingen 815 Hinweise auf mögliche Kartellrechtsverstöße ein. Das Bundeskartellamt führte vier Durchsuchungsaktionen in eigenen Verfahren durch; hinzu kamen sechs Durchsuchungen im Rahmen der Amtshilfe, u. a. für die Europäische Kommission.
Andreas Mundt: "Die Aufdeckung und Verfolgung von Kartellen ist eine Kernaufgabe des Bundeskartellamtes. Die Anforderungen an diese Verfahren sind hoch. Umso wichtiger sind moderne Ermittlungsansätze, internationale Zusammenarbeit und IT-gestützte Auswertungs- und Screeningmethoden. Wir bauen diese Instrumente weiter aus und setzen dabei auch auf neue KI-gestützte Anwendungen."
Fusionskontrolle im Lebensmitteleinzelhandel
Ein Schwerpunkt der Fusionskontrolle liegt derzeit im Lebensmitteleinzelhandel. Das Bundeskartellamt hat den Erwerb von 36 tegut-Standorten durch Tante Enso freigegeben. Die Übernahmen weiterer umfangreicher Filialpakete durch Unternehmen des EDEKA-Verbunds sowie durch die REWE-Gruppe werden in laufenden Hauptprüfverfahren untersucht. Dabei prüft das Bundeskartellamt die Auswirkungen auf die Absatzmärkte des Lebensmitteleinzelhandels sowie auf die Beschaffungsmärkte.
Andreas Mundt: "Der Lebensmitteleinzelhandel ist eine stark konzentrierte Branche. Umso wichtiger ist eine sorgfältige Fusionskontrolle. Die Übernahme von tegut-Standorten durch Tante Enso stärkt einen kleineren Wettbewerber und kann zugleich die Nahversorgung in den betroffenen Regionen sichern. Bei den Vorhaben von EDEKA und REWE prüfen wir sehr genau, welche Auswirkungen sie auf Verbraucherinnen und Verbraucher, Wettbewerber und Lieferanten haben."
Im Jahr 2025 hat das Bundeskartellamt 876 Zusammenschlussvorhaben geprüft. Zwei Vorhaben wurden in Hauptprüfverfahren vertieft geprüft. Die Übernahme mehrerer Schlachthöfe von Vion durch die Tönnies-Gruppe wurde wegen erheblicher Wettbewerbsbedenken untersagt.
Energiepreisbremsen, Missbrauchsaufsicht und weitere Verfahren
Das Bundeskartellamt führt unter anderem Missbrauchsverfahren gegen Coca-Cola sowie gegen die EDEKA-Gruppe wegen möglicher wettbewerbswidriger Rabatt- und Konditionenpraktiken. Weitere Verfahren betreffen Temu sowie Vodafone und deren Tochter Vantage Towers.
Im Pressevertrieb hat das Bundeskartellamt die Pläne der Arbeitsgruppe "Fit-For-Future" zur Reform des Presse-Grosso nach wesentlichen Verbesserungen des Modells gebilligt. Dabei standen insbesondere ein diskriminierungsfreier Zugang für alle Verlage sowie die flächendeckende Versorgung mit Presseerzeugnissen im Mittelpunkt.
Die Verfahren im Zusammenhang mit den Energiepreisbremsen konnten abgeschlossen werden. Insgesamt wurden rund 218 Mio. Euro an Ausgleichszahlungen an den Bundeshaushalt zurückgeführt. Zugleich hat sich gezeigt, dass sich die überwiegende Zahl der geprüften Unternehmen regelkonform verhalten hat.
Vergabekammern, Wettbewerbsregister und GWB-Novelle
Bei den Vergabekammern des Bundes wurden im Jahr 2025 132 Nachprüfungsanträge gestellt. Im Wettbewerbsregister waren rund 24.500 Unternehmen eingetragen, davon rund 7.850 Neueintragungen. Rund 7.600 Auftraggeber waren registriert; die Zahl der Abfragen lag bei rund 1.100 pro Tag.
Andreas Mundt: "Unsere Verfahren sind in den vergangenen Jahren deutlich komplexer geworden - gerade in digitalen Märkten, bei internationalen Sachverhalten und in umfangreichen Bußgeldverfahren. Deshalb ist es richtig, die Verfahrensregeln mit der geplanten 12. GWB-Novelle praxistauglich weiterzuentwickeln. Entscheidend bleibt, dass der Schutz wettbewerblicher Marktstrukturen nicht geschwächt, sondern konsequent weiterentwickelt wird."
Der Jahresbericht 2025/26 ist hier abrufbar:
https://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Publikation/DE/Jahresbericht/Jahresbericht_2025_26.html?nn=55030
Andreas Mundt: "Wettbewerb ist der Motor unserer sozialen Marktwirtschaft und eine zentrale Grundlage unseres Wohlstands. Gerade in wirtschaftlich und geopolitisch herausfordernden Zeiten brauchen Unternehmen, Verbraucherinnen und Verbraucher Vertrauen in funktionierende Märkte. Dieses Vertrauen zu sichern, ist die Aufgabe von Wettbewerbsbehörden weltweit. Denn nur dort, wo Wettbewerb stattfindet, entstehen Innovation, Wachstum und langfristige Wettbewerbsfähigkeit. Der Schutz des Wettbewerbs bleibt daher ein unverzichtbarer Bestandteil einer starken Wirtschaftsordnung." Kraftstoffpreise und Mineralölmärkte
Nach Beginn der Iran-Krise kam es auf den Kraftstoffmärkten zu erheblichen Preissteigerungen. Das Bundeskartellamt hat auf Grundlage des neuen Kraftstoffmaßnahmenpakets unmittelbar Ermittlungen aufgenommen.
Andreas Mundt: "Der Preis an der Tankstelle bildet sich auf mehreren Ebenen, vom Bohrloch bis zur Zapfsäule. Aus wettbewerblicher Sicht ist vor allem die Ebene der Raffinerien und Großhändler entscheidend. Hier setzt auch der neue § 29a GWB an. Wenn Unternehmen auf dieser Ebene marktmächtig sind, dürfen sie keine Preise verlangen, die ihre Kosten in unangemessener Weise überschreiten. Dies kann vom Bundeskartellamt überprüft werden und die neue Beweislastumkehr hilft uns dabei. Die Unternehmen müssen ihre Kostenstrukturen offenlegen und zeigen, dass ihre Preise gerechtfertigt sind. Auf dieser Grundlage haben wir Verfahren gegen die Eigner aller deutschen Raffinerien eröffnet und umfangreiche Auskunftsbeschlüsse erlassen, die sie jetzt beantworten müssen."
Seit Inkrafttreten der 12 Uhr-Regel überwacht die Markttransparenzstelle für Kraftstoffe automatisch, ob Tankstellen ihre Preise nur noch einmal täglich um 12 Uhr erhöhen. Für die Sanktionierung von Verstößen sind die Länder zuständig. Das Bundeskartellamt erfasst mögliche Verstöße und übermittelt die Daten an die zuständigen Landesbehörden.
Andreas Mundt: "Die Steuersenkung auf Kraftstoffe läuft Ende Juni aus, mit einem Anstieg der Kraftstoffpreise ist zu rechnen. Wir werden die Preisentwicklung sehr genau beobachten. Unternehmen dürfen die Situation nicht dazu nutzen, Preiserhöhungen vorzunehmen, die sich sachlich nicht rechtfertigen lassen. Entsprechenden Hinweisen werden wir konsequent nachgehen."
Digitalwirtschaft
In der Digitalwirtschaft stand 2025/26 unter anderem der Abschluss des Verfahrens gegen Amazon zu sogenannten Preiskontrollmechanismen im Mittelpunkt. Das Bundeskartellamt hat Amazon untersagt, die Preise von Händlern auf dem deutschen Amazon Marketplace in der bisherigen Form zu beeinflussen. Zudem hat das Bundeskartellamt erstmalig eine Abschöpfung wirtschaftlicher Vorteile in Höhe von bisher rund 59 Mio. Euro festgesetzt. Amazon hat Beschwerde eingelegt; das Verfahren ist beim Bundesgerichtshof anhängig.
Andreas Mundt: "Amazon tritt auf seiner Plattform in den direkten Wettbewerb zu den übrigen Marktplatzhändlern. Eine Einflussnahme auf die Preisgestaltung dieser Händler ist deshalb nur in absoluten Ausnahmefällen zulässig. Ansonsten besteht die Gefahr, dass die Preise auf der Plattform nach Amazons Vorstellungen gelenkt werden. Und dies sowohl zum Nachteil der Händler auf dem Amazon Market Place, als auch zum Nachteil der Händler auf Plattformen außerhalb von Amazon, da auch deren Preise in das Monitoring von Amazon einfließen. Nachteilig ist dies schließlich auch für andere Plattformen, weil Händler aufgrund des Preismonitoring wenig Anreize haben, dort niedrige Preise zu setzen."
Weitere Verfahren gegen große Digitalunternehmen laufen. Hierzu zählt insbesondere das Verfahren zu Apples App Tracking Transparency Framework, in dem das Bundeskartellamt koordiniert mit mehreren europäischen Wettbewerbsbehörden vorgeht.
Die Veränderungen der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen durch Künstliche Intelligenz spielen in verschiedenen Verfahren bereits eine Rolle. Dies gilt nicht nur mit Blick auf die Stärkung der Marktmacht digitaler Plattformen, sondern auch im Hinblick auf die Kooperation von Unternehmen bei der Bündelung von Daten, um KI-Modelle zu trainieren.
Kartellverfolgung
Die Kartellverfolgung bleibt eine Kernaufgabe des Bundeskartellamtes. Im Jahr 2025 wurden rund 18 Mio. Euro Bußgelder vereinnahmt. Es gingen 815 Hinweise auf mögliche Kartellrechtsverstöße ein. Das Bundeskartellamt führte vier Durchsuchungsaktionen in eigenen Verfahren durch; hinzu kamen sechs Durchsuchungen im Rahmen der Amtshilfe, u. a. für die Europäische Kommission.
Andreas Mundt: "Die Aufdeckung und Verfolgung von Kartellen ist eine Kernaufgabe des Bundeskartellamtes. Die Anforderungen an diese Verfahren sind hoch. Umso wichtiger sind moderne Ermittlungsansätze, internationale Zusammenarbeit und IT-gestützte Auswertungs- und Screeningmethoden. Wir bauen diese Instrumente weiter aus und setzen dabei auch auf neue KI-gestützte Anwendungen."
Fusionskontrolle im Lebensmitteleinzelhandel
Ein Schwerpunkt der Fusionskontrolle liegt derzeit im Lebensmitteleinzelhandel. Das Bundeskartellamt hat den Erwerb von 36 tegut-Standorten durch Tante Enso freigegeben. Die Übernahmen weiterer umfangreicher Filialpakete durch Unternehmen des EDEKA-Verbunds sowie durch die REWE-Gruppe werden in laufenden Hauptprüfverfahren untersucht. Dabei prüft das Bundeskartellamt die Auswirkungen auf die Absatzmärkte des Lebensmitteleinzelhandels sowie auf die Beschaffungsmärkte.
Andreas Mundt: "Der Lebensmitteleinzelhandel ist eine stark konzentrierte Branche. Umso wichtiger ist eine sorgfältige Fusionskontrolle. Die Übernahme von tegut-Standorten durch Tante Enso stärkt einen kleineren Wettbewerber und kann zugleich die Nahversorgung in den betroffenen Regionen sichern. Bei den Vorhaben von EDEKA und REWE prüfen wir sehr genau, welche Auswirkungen sie auf Verbraucherinnen und Verbraucher, Wettbewerber und Lieferanten haben."
Im Jahr 2025 hat das Bundeskartellamt 876 Zusammenschlussvorhaben geprüft. Zwei Vorhaben wurden in Hauptprüfverfahren vertieft geprüft. Die Übernahme mehrerer Schlachthöfe von Vion durch die Tönnies-Gruppe wurde wegen erheblicher Wettbewerbsbedenken untersagt.
Energiepreisbremsen, Missbrauchsaufsicht und weitere Verfahren
Das Bundeskartellamt führt unter anderem Missbrauchsverfahren gegen Coca-Cola sowie gegen die EDEKA-Gruppe wegen möglicher wettbewerbswidriger Rabatt- und Konditionenpraktiken. Weitere Verfahren betreffen Temu sowie Vodafone und deren Tochter Vantage Towers.
Im Pressevertrieb hat das Bundeskartellamt die Pläne der Arbeitsgruppe "Fit-For-Future" zur Reform des Presse-Grosso nach wesentlichen Verbesserungen des Modells gebilligt. Dabei standen insbesondere ein diskriminierungsfreier Zugang für alle Verlage sowie die flächendeckende Versorgung mit Presseerzeugnissen im Mittelpunkt.
Die Verfahren im Zusammenhang mit den Energiepreisbremsen konnten abgeschlossen werden. Insgesamt wurden rund 218 Mio. Euro an Ausgleichszahlungen an den Bundeshaushalt zurückgeführt. Zugleich hat sich gezeigt, dass sich die überwiegende Zahl der geprüften Unternehmen regelkonform verhalten hat.
Vergabekammern, Wettbewerbsregister und GWB-Novelle
Bei den Vergabekammern des Bundes wurden im Jahr 2025 132 Nachprüfungsanträge gestellt. Im Wettbewerbsregister waren rund 24.500 Unternehmen eingetragen, davon rund 7.850 Neueintragungen. Rund 7.600 Auftraggeber waren registriert; die Zahl der Abfragen lag bei rund 1.100 pro Tag.
Andreas Mundt: "Unsere Verfahren sind in den vergangenen Jahren deutlich komplexer geworden - gerade in digitalen Märkten, bei internationalen Sachverhalten und in umfangreichen Bußgeldverfahren. Deshalb ist es richtig, die Verfahrensregeln mit der geplanten 12. GWB-Novelle praxistauglich weiterzuentwickeln. Entscheidend bleibt, dass der Schutz wettbewerblicher Marktstrukturen nicht geschwächt, sondern konsequent weiterentwickelt wird."
Der Jahresbericht 2025/26 ist hier abrufbar:
https://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Publikation/DE/Jahresbericht/Jahresbericht_2025_26.html?nn=55030
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