Bereits ausgeführte Wertpapiergeschäfte werden nachträglich storniert - ein Vorgang, den viele Privatanleger für kaum vorstellbar halten. Genau dies ist jedoch zahlreichen Anlegern im Zusammenhang mit dem Direkthandel der Société Générale widerfahren. Der Fall wirft grundlegende Fragen zur Reichweite von Mistrade-Regelungen und zur Verlässlichkeit verbindlicher Kursstellungen im außerbörslichen Handel auf. Der außerbörsliche Direkthandel basiert ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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