Mit einem wegweisenden Urteil hat der Bundesfinanzhof die von Baden-Württemberg gewählte Methode zur Berechnung der Grundsteuer als verfassungskonform eingestuft. Das Land hatte nach der Grundsteuerreform einen eigenen Weg beschritten und dabei auf eine reine Bodenwertsteuer gesetzt - ohne die aufstehenden Gebäude in die Bemessungsgrundlage einzubeziehen. Genau diese Besonderheit stand im Mittelpunkt ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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