• Energiesteuersenkung nicht vollständig, aber überwiegend an Verbraucherinnen und Verbraucher weitergegeben.
• 12 Uhr-Regel sorgt für deutlich weniger Preisschwankungen.
Das Bundeskartellamt hat heute den Quartalsbericht 02/2026 der Markttransparenzstelle für Kraftstoffe ("Kraftstoff-News") veröffentlicht. Die wichtigsten Inhalte:
Energiesteuersenkung
In der Zeit vom 1. Mai 2026 bis zum 30. Juni 2026 galt die Senkung der Energiesteuersätze (sog. Tankrabatt) für Diesel und Benzin um jeweils 14,04 Cent pro Liter (16,7 Cent brutto).
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: "Neben der befristeten Energiesteuersenkung haben im Juni auch gesunkene Rohölpreise zu deutlichen Preisrückgängen an den Tankstellen geführt: E5 lag im Schnitt bei 1,93 Euro, E10 bei 1,87 Euro und Diesel bei 1,82 Euro. Über den gesamten Zeitraum zeigt sich, dass die Steuerentlastung nicht vollständig, aber überwiegend an die Verbraucherinnen und Verbraucher weitergegeben wurde."
Die Markttransparenzstelle für Kraftstoffe schätzt die durchschnittliche Weitergabe des Tankrabatts über die Wertschöpfungsstufen hinweg über den gesamten Zeitraum auf 13,8 Cent/Liter bei Diesel (82,6 Prozent, demnach eine Lücke von 2,9 Cent) und 13 Cent/Liter bei E5 (77,8 Prozent, demnach eine Lücke von 3,7 Cent).
Die von der Markttransparenzstelle für Kraftstoffe gewählte kostenbasierte Methodik lässt zudem eine getrennte Ermittlung der Weitergabe auf Großhandels- und auf Tankstellenebene zu. Die Berechnungen deuten darauf hin, dass die unvollständige Weitergabe des Tankrabatts eher auf der Preissetzung der Tankstellenebene als auf der des Großhandels beruht. Schätzungsweise vergrößerten die Tankstellen ihre durchschnittliche Bruttomarge in der Zeit des Tankrabatts bei Diesel um knapp 3,3 Cent/Liter und bei E5 um knapp 1,9 Cent/Liter im Vergleich zum ersten Quartal 2026.
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: "Die Preissteigerungen nach dem Auslaufen der Steuersenkung lagen im Rahmen des Erwartbaren. Rund um den 1. Juli sind die Preise an der Zapfsäule um ca. 17-19 Cent gestiegen. Einen Teil dürften dazu auch die jüngsten Preissteigerungen im Großhandel bedingt durch Angebots- und Nachfrageeffekte beigetragen haben."
Mit Ablauf des 30. Juni endete die vorübergehende Senkung der Energiesteuer auf Benzin und Diesel. Daraufhin stiegen die Tankstellenpreise in Deutschland vom 30. Juni auf den 1. Juli um 9,6 Cent/Liter bei Benzin und um 10,4 Cent/Liter bei Diesel. Die Daten deuten jedoch darauf hin, dass die Preiserhöhung aufgrund der 12 Uhr-Regel teilweise bereits vorgezogen wurde. Vergleicht man die Preise vom 1. Juli mit den Preisen vom 28. Juni ergeben sich bei den durchschnittlichen Tankstellenpreisen Steigerungen von 16,9 Cent bei Benzin und 19,1 Cent bei Diesel. Der über die Energiesteueranhebung hinausgehende Teil dieser Steigerungen liegt dabei leicht unter dem gleichzeitigen Anstieg der Kraftstoffbeschaffungskosten.
12 Uhr-Regel
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: "Die 12 Uhr-Regel führt insbesondere dazu, dass die Kraftstoffpreise im Tagesverlauf deutlich weniger stark schwanken. Im Durchschnitt werden die Preise heute nur noch knapp achtmal täglich geändert - vor Einführung der Regel haben wir in manchen Fällen bis zu 50 Änderungen am Tag gesehen. Verbraucherinnen und Verbraucher haben jetzt eine klare Orientierung: Kurz vor 12 Uhr ist es am günstigsten, man sollte möglichst nie in den Stunden nach 12 Uhr tanken und ab 18 Uhr ist es dann wieder fast 80 Prozent günstiger als am Mittag."
Der durchschnittliche Preiszyklus an den Tankstellen hat sich seit der Einführung der 12 Uhr-Regel grundlegend verändert. Um 12 Uhr steigen die Preise im bundesweiten Durchschnitt schlagartig um ca. 7,3 Prozent an. Anschließend reduziert sich der Preis im Laufe des Tages wieder. Insgesamt schmilzt die mittägliche Preiserhöhung bis 18 Uhr um durchschnittlich bereits fast 80 Prozent ab. Am günstigsten ist der Preis an der Zapfsäule dann wieder um kurz vor 12 Uhr.
Von allen Preisänderungen, die der Markttransparenzstelle für Kraftstoffe im zweiten Quartal gemeldet wurden, wichen ca. 2,1 Prozent von der 12 Uhr-Regel ab, d. h. es handelte sich um Preiserhöhungen zu einer anderen Zeit als 12 Uhr. Zudem lagen ca. 87,5 Prozent dieser Abweichungen in der Zeit zwischen 11:50 Uhr und 12:10 Uhr. Nur 3,5 Prozent der Abweichungen lagen außerhalb des Zeitraums von 11 bis 13 Uhr.
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: "Die allermeisten Abweichungen von der 12 Uhr-Regel betreffen kurze Zeitfenster unmittelbar vor oder nach 12 Uhr. Ursache dafür könnten vor allem in der Anfangszeit auch technische Probleme bei den Kassensystemen gewesen sein. Vereinzelt wurden jedoch auch deutliche Abweichungen festgestellt. Die Ahndung möglicher Verstöße gegen die 12 Uhr-Regel liegt in der Verantwortung der Länder. Das Bundeskartellamt steht mit ihnen zur Übermittlung der entsprechenden Daten in engem Austausch."
Wegen des Verdachts von Verstößen gegen die 12 Uhr-Regel haben mittlerweile erste Landesbehörden Ermittlungen aufgenommen.
• 12 Uhr-Regel sorgt für deutlich weniger Preisschwankungen.
Das Bundeskartellamt hat heute den Quartalsbericht 02/2026 der Markttransparenzstelle für Kraftstoffe ("Kraftstoff-News") veröffentlicht. Die wichtigsten Inhalte:
Energiesteuersenkung
In der Zeit vom 1. Mai 2026 bis zum 30. Juni 2026 galt die Senkung der Energiesteuersätze (sog. Tankrabatt) für Diesel und Benzin um jeweils 14,04 Cent pro Liter (16,7 Cent brutto).
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: "Neben der befristeten Energiesteuersenkung haben im Juni auch gesunkene Rohölpreise zu deutlichen Preisrückgängen an den Tankstellen geführt: E5 lag im Schnitt bei 1,93 Euro, E10 bei 1,87 Euro und Diesel bei 1,82 Euro. Über den gesamten Zeitraum zeigt sich, dass die Steuerentlastung nicht vollständig, aber überwiegend an die Verbraucherinnen und Verbraucher weitergegeben wurde."
Die Markttransparenzstelle für Kraftstoffe schätzt die durchschnittliche Weitergabe des Tankrabatts über die Wertschöpfungsstufen hinweg über den gesamten Zeitraum auf 13,8 Cent/Liter bei Diesel (82,6 Prozent, demnach eine Lücke von 2,9 Cent) und 13 Cent/Liter bei E5 (77,8 Prozent, demnach eine Lücke von 3,7 Cent).
Die von der Markttransparenzstelle für Kraftstoffe gewählte kostenbasierte Methodik lässt zudem eine getrennte Ermittlung der Weitergabe auf Großhandels- und auf Tankstellenebene zu. Die Berechnungen deuten darauf hin, dass die unvollständige Weitergabe des Tankrabatts eher auf der Preissetzung der Tankstellenebene als auf der des Großhandels beruht. Schätzungsweise vergrößerten die Tankstellen ihre durchschnittliche Bruttomarge in der Zeit des Tankrabatts bei Diesel um knapp 3,3 Cent/Liter und bei E5 um knapp 1,9 Cent/Liter im Vergleich zum ersten Quartal 2026.
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: "Die Preissteigerungen nach dem Auslaufen der Steuersenkung lagen im Rahmen des Erwartbaren. Rund um den 1. Juli sind die Preise an der Zapfsäule um ca. 17-19 Cent gestiegen. Einen Teil dürften dazu auch die jüngsten Preissteigerungen im Großhandel bedingt durch Angebots- und Nachfrageeffekte beigetragen haben."
Mit Ablauf des 30. Juni endete die vorübergehende Senkung der Energiesteuer auf Benzin und Diesel. Daraufhin stiegen die Tankstellenpreise in Deutschland vom 30. Juni auf den 1. Juli um 9,6 Cent/Liter bei Benzin und um 10,4 Cent/Liter bei Diesel. Die Daten deuten jedoch darauf hin, dass die Preiserhöhung aufgrund der 12 Uhr-Regel teilweise bereits vorgezogen wurde. Vergleicht man die Preise vom 1. Juli mit den Preisen vom 28. Juni ergeben sich bei den durchschnittlichen Tankstellenpreisen Steigerungen von 16,9 Cent bei Benzin und 19,1 Cent bei Diesel. Der über die Energiesteueranhebung hinausgehende Teil dieser Steigerungen liegt dabei leicht unter dem gleichzeitigen Anstieg der Kraftstoffbeschaffungskosten.
12 Uhr-Regel
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: "Die 12 Uhr-Regel führt insbesondere dazu, dass die Kraftstoffpreise im Tagesverlauf deutlich weniger stark schwanken. Im Durchschnitt werden die Preise heute nur noch knapp achtmal täglich geändert - vor Einführung der Regel haben wir in manchen Fällen bis zu 50 Änderungen am Tag gesehen. Verbraucherinnen und Verbraucher haben jetzt eine klare Orientierung: Kurz vor 12 Uhr ist es am günstigsten, man sollte möglichst nie in den Stunden nach 12 Uhr tanken und ab 18 Uhr ist es dann wieder fast 80 Prozent günstiger als am Mittag."
Der durchschnittliche Preiszyklus an den Tankstellen hat sich seit der Einführung der 12 Uhr-Regel grundlegend verändert. Um 12 Uhr steigen die Preise im bundesweiten Durchschnitt schlagartig um ca. 7,3 Prozent an. Anschließend reduziert sich der Preis im Laufe des Tages wieder. Insgesamt schmilzt die mittägliche Preiserhöhung bis 18 Uhr um durchschnittlich bereits fast 80 Prozent ab. Am günstigsten ist der Preis an der Zapfsäule dann wieder um kurz vor 12 Uhr.
Von allen Preisänderungen, die der Markttransparenzstelle für Kraftstoffe im zweiten Quartal gemeldet wurden, wichen ca. 2,1 Prozent von der 12 Uhr-Regel ab, d. h. es handelte sich um Preiserhöhungen zu einer anderen Zeit als 12 Uhr. Zudem lagen ca. 87,5 Prozent dieser Abweichungen in der Zeit zwischen 11:50 Uhr und 12:10 Uhr. Nur 3,5 Prozent der Abweichungen lagen außerhalb des Zeitraums von 11 bis 13 Uhr.
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: "Die allermeisten Abweichungen von der 12 Uhr-Regel betreffen kurze Zeitfenster unmittelbar vor oder nach 12 Uhr. Ursache dafür könnten vor allem in der Anfangszeit auch technische Probleme bei den Kassensystemen gewesen sein. Vereinzelt wurden jedoch auch deutliche Abweichungen festgestellt. Die Ahndung möglicher Verstöße gegen die 12 Uhr-Regel liegt in der Verantwortung der Länder. Das Bundeskartellamt steht mit ihnen zur Übermittlung der entsprechenden Daten in engem Austausch."
Wegen des Verdachts von Verstößen gegen die 12 Uhr-Regel haben mittlerweile erste Landesbehörden Ermittlungen aufgenommen.
© 2026 Bundeskartellamt
