Nach dem Paragraf 14a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) oder Paragraf 9 EEG gilt seit einiger Zeit, dass Photovoltaik-Anlagen, Speicher, Wärmepumpen, Klimageräte und Wallboxen ab einer Leistung von 4,2 Kilowatt steuerbar sein müssen. Doch für viele Handwerker sind die Nachweise der Steuerbarkeit der Verbraucher in Haushalten immer noch eine große Herausforderung, da dies die Kommunikationsfähigkeit der installierten Geräte voraussetzt. Dafür benötigt es ein intelligentes Messsystem, also ein Smart Meter Gateway oder eine Steuerbox. Oftmals sind sie aber zum Zeitpunkt der Installation der steuerbaren ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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