Das Bundeskartellamt hat gegen drei Unternehmen, die Prüf- und Messgeräte vertreiben, Geldbußen in Höhe von insgesamt 453.000,- Euro wegen illegaler Preisabsprachen verhängt. Beteiligt waren die Unternehmen CalPlus GmbH, Berlin, Elektronik-Kontor Messtechnik GmbH, Heilbronn, und TVW Meßtechnik GmbH, Bünde.
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: "Die Unternehmen haben über einen Zeitraum von mindestens sechs Jahren Rabatte und damit wesentliche Preisbestandteile für den Vertrieb hochwertiger Prüf- und Messgeräte abgestimmt. Ziel der Absprachen war es, den Preiswettbewerb zu begrenzen und höhere Verkaufspreise durchzusetzen."
"Zu den Kunden der drei Anbieter von Prüf- und Messgeräten zählen insbesondere Industrieunternehmen sowie öffentliche Auftraggeber wie Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Polizeibehörden und die Bundeswehr. Gerade die öffentliche Hand ist auf funktionierenden Wettbewerb angewiesen, um Waren und Dienstleistungen wirtschaftlich beschaffen zu können. Kartellrechtswidrige Preisabsprachen können hier erhebliche Mehrkosten verursachen, die letztlich von den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern getragen werden."
Die an den Absprachen beteiligten Unternehmen vertreiben hochwertige Prüf- und Messgeräte für industrielle, wissenschaftliche und behördliche Anwendungen. Die Geräte dienen der präzisen Messung, Prüfung und Kalibrierung technischer Systeme. Im Zeitraum von 2016 bis 2022 stimmten die beteiligten Unternehmen Rabatte und damit wesentliche Preisbestandteile für den Vertrieb dieser Produkte untereinander ab.
Zur Umsetzung ihrer Absprachen etablierten die beteiligten Unternehmen ein System gegenseitiger Kundeninformationen. Hatte eines der Unternehmen bereits einen Erstkontakt zu einem Kunden hergestellt oder eine Produktvorführung durchgeführt, informierte es hierüber die beiden Wettbewerber, in der Regel per E-Mail. Die Mitteilungen enthielten Angaben zum Kunden, dessen Standort sowie zu den nachgefragten Produkten und endeten häufig mit der Aufforderung "Bitte um Zurückhaltung". Im Rahmen der Ermittlungen konnten für den gesamten Tatzeitraum mehr als 400 entsprechende E-Mails sichergestellt werden.
Das Verfahren wurde ausgelöst durch einen Hinweisgeber aus der Branche. Im Mai 2022 wurden die Unternehmen dann durchsucht und weitere Beweismittel sichergestellt.
Bei der Bußgeldfestsetzung wurde berücksichtigt, dass das Unternehmen Elektronik-Kontor Messtechnik GmbH mit dem Bundeskartellamt kooperiert hat. Zudem konnte das Verfahren mit allen drei Unternehmen im Wege der einvernehmlichen Verfahrensbeendigung (sog. Settlement) abgeschlossen werden.
Die Bußgeldbescheide sind rechtskräftig.
Ein Fallbericht mit weiteren Informationen zu dem Verfahren wird in Kürze auf der Internetseite des Bundeskartellamtes veröffentlicht.
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: "Die Unternehmen haben über einen Zeitraum von mindestens sechs Jahren Rabatte und damit wesentliche Preisbestandteile für den Vertrieb hochwertiger Prüf- und Messgeräte abgestimmt. Ziel der Absprachen war es, den Preiswettbewerb zu begrenzen und höhere Verkaufspreise durchzusetzen."
"Zu den Kunden der drei Anbieter von Prüf- und Messgeräten zählen insbesondere Industrieunternehmen sowie öffentliche Auftraggeber wie Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Polizeibehörden und die Bundeswehr. Gerade die öffentliche Hand ist auf funktionierenden Wettbewerb angewiesen, um Waren und Dienstleistungen wirtschaftlich beschaffen zu können. Kartellrechtswidrige Preisabsprachen können hier erhebliche Mehrkosten verursachen, die letztlich von den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern getragen werden."
Die an den Absprachen beteiligten Unternehmen vertreiben hochwertige Prüf- und Messgeräte für industrielle, wissenschaftliche und behördliche Anwendungen. Die Geräte dienen der präzisen Messung, Prüfung und Kalibrierung technischer Systeme. Im Zeitraum von 2016 bis 2022 stimmten die beteiligten Unternehmen Rabatte und damit wesentliche Preisbestandteile für den Vertrieb dieser Produkte untereinander ab.
Zur Umsetzung ihrer Absprachen etablierten die beteiligten Unternehmen ein System gegenseitiger Kundeninformationen. Hatte eines der Unternehmen bereits einen Erstkontakt zu einem Kunden hergestellt oder eine Produktvorführung durchgeführt, informierte es hierüber die beiden Wettbewerber, in der Regel per E-Mail. Die Mitteilungen enthielten Angaben zum Kunden, dessen Standort sowie zu den nachgefragten Produkten und endeten häufig mit der Aufforderung "Bitte um Zurückhaltung". Im Rahmen der Ermittlungen konnten für den gesamten Tatzeitraum mehr als 400 entsprechende E-Mails sichergestellt werden.
Das Verfahren wurde ausgelöst durch einen Hinweisgeber aus der Branche. Im Mai 2022 wurden die Unternehmen dann durchsucht und weitere Beweismittel sichergestellt.
Bei der Bußgeldfestsetzung wurde berücksichtigt, dass das Unternehmen Elektronik-Kontor Messtechnik GmbH mit dem Bundeskartellamt kooperiert hat. Zudem konnte das Verfahren mit allen drei Unternehmen im Wege der einvernehmlichen Verfahrensbeendigung (sog. Settlement) abgeschlossen werden.
Die Bußgeldbescheide sind rechtskräftig.
Ein Fallbericht mit weiteren Informationen zu dem Verfahren wird in Kürze auf der Internetseite des Bundeskartellamtes veröffentlicht.
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