Das Bundeskartellamt hat seine Vorermittlungen gegen die SAP SE, Walldorf, abgeschlossen und wird derzeit kein Missbrauchsverfahren einleiten. Anlass der Prüfung waren Beschwerden einzelner Softwareunternehmen, darunter Celonis SE, München, wonach SAP den Zugang zu Daten aus seinen ERP-Systemen für Kunden und Drittanbieter erschwere und dadurch eigene Angebote - insbesondere im Bereich Process Mining - begünstige. Die Vorwürfe haben sich nach den Vorermittlungen bislang nicht erhärtet.
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: "Unternehmen müssen ihre eigenen Daten grundsätzlich auch in Anwendungen anderer Anbieter nutzen können. Gerade bei großen Softwareplattformen ist ein diskriminierungsfreier Datenzugang für funktionierenden Wettbewerb von erheblicher Bedeutung. Unsere Vorermittlungen haben jedoch ergeben, dass derzeit ausreichende Möglichkeiten für die Datenextraktion bestehen und bislang keine ausreichenden Hinweise auf kartellrechtsrelevante Behinderungspraktiken vorliegen. Die Entwicklung in diesem dynamischen Markt werden wir weiterhin aufmerksam beobachten."
SAP ist einer der weltweit führenden Anbieter von ERP-Software, mit der Unternehmen zentrale Geschäftsprozesse steuern - etwa in Einkauf, Produktion, Logistik oder Rechnungswesen. In diesen Systemen entstehen große Datenmengen, die viele Unternehmen auch in Anwendungen anderer Softwareanbieter nutzen möchten, beispielsweise zur Analyse und Optimierung von Geschäftsabläufen (Process Mining).
Im Mittelpunkt der Vorermittlungen stand die Frage, ob SAP - soweit das Unternehmen Normadressat deutscher und europäischer Missbrauchsvorschriften wäre - Wettbewerbern den Zugang zu diesen Daten technisch oder kommerziell erschwert und dadurch eigene Lösungen bevorzugt. Das Bundeskartellamt hat hierzu bei SAP, Kundinnen und Kunden sowie weiteren Marktteilnehmern ermittelt.
Die Ermittlungen haben ergeben, dass die Extraktion großer Datenmengen technisch anspruchsvoll ist, derzeit jedoch verschiedene zulässige und praktikable Möglichkeiten bestehen, Daten aus SAP-Systemen auszulesen. Auch die im Frühjahr veröffentlichte SAP API Policy führt nach dem derzeitigen Erkenntnisstand nicht dazu, dass bislang zulässige Formen der Datenextraktion entfallen.
Das Bundeskartellamt hat außerdem geprüft, ob SAP seine eigene Process-Mining-Software Signavio kostenlos oder faktisch ohne zusätzliche Kosten anbietet, um Wettbewerber zu verdrängen. Auch hierfür haben sich bislang keine ausreichenden Anhaltspunkte ergeben. Nach den Ermittlungen bietet SAP unterschiedliche Lizenzmodelle an, darunter auch Varianten ohne Signavio zu einem niedrigeren Preis.
Vor diesem Hintergrund sieht das Bundeskartellamt derzeit keinen Anlass für die Einleitung eines Missbrauchsverfahrens. Die Möglichkeiten und Anforderungen beim Zugang zu und der Nutzung von Daten entwickeln sich jedoch ebenso dynamisch weiter wie die Geschäfts- und Konditionenmodelle digitaler Softwareanbieter, die große wettbewerbsrelevante Datenmengen kontrollieren und ihren Kunden umfassende Systemlösungen anbieten. Das Bundeskartellamt wird diese Entwicklungen weiterhin aufmerksam verfolgen und kann mögliche Wettbewerbsprobleme im Einzelfall kartellrechtlich prüfen.
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: "Unternehmen müssen ihre eigenen Daten grundsätzlich auch in Anwendungen anderer Anbieter nutzen können. Gerade bei großen Softwareplattformen ist ein diskriminierungsfreier Datenzugang für funktionierenden Wettbewerb von erheblicher Bedeutung. Unsere Vorermittlungen haben jedoch ergeben, dass derzeit ausreichende Möglichkeiten für die Datenextraktion bestehen und bislang keine ausreichenden Hinweise auf kartellrechtsrelevante Behinderungspraktiken vorliegen. Die Entwicklung in diesem dynamischen Markt werden wir weiterhin aufmerksam beobachten."
SAP ist einer der weltweit führenden Anbieter von ERP-Software, mit der Unternehmen zentrale Geschäftsprozesse steuern - etwa in Einkauf, Produktion, Logistik oder Rechnungswesen. In diesen Systemen entstehen große Datenmengen, die viele Unternehmen auch in Anwendungen anderer Softwareanbieter nutzen möchten, beispielsweise zur Analyse und Optimierung von Geschäftsabläufen (Process Mining).
Im Mittelpunkt der Vorermittlungen stand die Frage, ob SAP - soweit das Unternehmen Normadressat deutscher und europäischer Missbrauchsvorschriften wäre - Wettbewerbern den Zugang zu diesen Daten technisch oder kommerziell erschwert und dadurch eigene Lösungen bevorzugt. Das Bundeskartellamt hat hierzu bei SAP, Kundinnen und Kunden sowie weiteren Marktteilnehmern ermittelt.
Die Ermittlungen haben ergeben, dass die Extraktion großer Datenmengen technisch anspruchsvoll ist, derzeit jedoch verschiedene zulässige und praktikable Möglichkeiten bestehen, Daten aus SAP-Systemen auszulesen. Auch die im Frühjahr veröffentlichte SAP API Policy führt nach dem derzeitigen Erkenntnisstand nicht dazu, dass bislang zulässige Formen der Datenextraktion entfallen.
Das Bundeskartellamt hat außerdem geprüft, ob SAP seine eigene Process-Mining-Software Signavio kostenlos oder faktisch ohne zusätzliche Kosten anbietet, um Wettbewerber zu verdrängen. Auch hierfür haben sich bislang keine ausreichenden Anhaltspunkte ergeben. Nach den Ermittlungen bietet SAP unterschiedliche Lizenzmodelle an, darunter auch Varianten ohne Signavio zu einem niedrigeren Preis.
Vor diesem Hintergrund sieht das Bundeskartellamt derzeit keinen Anlass für die Einleitung eines Missbrauchsverfahrens. Die Möglichkeiten und Anforderungen beim Zugang zu und der Nutzung von Daten entwickeln sich jedoch ebenso dynamisch weiter wie die Geschäfts- und Konditionenmodelle digitaler Softwareanbieter, die große wettbewerbsrelevante Datenmengen kontrollieren und ihren Kunden umfassende Systemlösungen anbieten. Das Bundeskartellamt wird diese Entwicklungen weiterhin aufmerksam verfolgen und kann mögliche Wettbewerbsprobleme im Einzelfall kartellrechtlich prüfen.
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