Den Artikel 210a gibt es schon seit einigen Jahren, wo Ausnahmen vom allgemeinen Wettbewerbsrecht speziell für die Landwirtschaft fest geschrieben sind. Trotz alledem gibt es erstaunlich wenige Projekte, die auf Grundlage dieser Ausnahmen vom europäischen Wettbewerbsrecht zu einer Verbesserung der landwirtschaftlichen Position im Umgang mit einem extrem hoch konzentrierten...Den vollständigen Artikel lesen ...
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