KARLSRUHE/BERLIN (dpa-AFX) - Das Bundesverfassungsgericht hat den Bundestag an seine Pflicht zur zeitnahen Prüfung von Einsprüchen gegen die Bundestagswahl erinnert. Der Zweite Senat verwarf zwar eine Beschwerde, die sich gegen die Fünf-Prozent-Hürde richtete - mahnte den Bundestag in dem Beschluss aber an, seiner Aufgabe zur zeit- und sachgerechten Wahlprüfung nachzukommen.
Das Wahlprüfungsverfahren ist im Grundgesetz festgelegt und dient dazu, die Gültigkeit einer Wahl zu prüfen. Dafür ist zunächst der Deutsche Bundestag zuständig. Einsprüche können bis zu zwei Monate nach der Bundestagswahl eingereicht werden. Erst wenn das Parlament darüber entschieden hat, kann beim Bundesverfassungsgericht eine Beschwerde erhoben werden.
Beschwerde gegen Fünf-Prozent-Hürde
Im vorliegenden Verfahren hatte der Bundestag noch nicht über den Einspruch des Beschwerdeführers entschieden, mit der er die Anwendung der Fünf-Prozent-Hürde bei der Bundestagswahl 2025 bemängelt. Die Sperrklausel sieht vor, dass nur Parteien ins Parlament einziehen, die mehr als fünf Prozent der Zweitstimmen bekommen. Ausgenommen sind Parteien nationaler Minderheiten und solche, die über die Erststimme mindestens drei Direktmandate gewinnen.
Inhaltlich äußerte sich das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung kaum zur Sperrklausel. Die Beschwerde sei nicht statthaft, weil der Bundestag noch nicht über den Wahleinspruch entschieden habe, erklärte der Senat. Das schließe eine erfolgreiche Beschwerde in Karlsruhe zwar nicht generell aus, aber: "Im vorliegenden Fall droht keine Gefahr, dass die Wahlprüfung des Bundestages ihren Zweck verfehlen könnte".
Zahl der Wahleinsprüche nimmt zu
Der Senat fand es allerdings notwendig, darauf hinzuweisen, dass die Wahlprüfung ihren Zweck, die Legitimation des Bundestages selbstständig abzusichern, nicht verfehlen dürfe. Zwar habe vor allem in den letzten beiden Wahlperioden die Zahl der Wahleinsprüche stark zugenommen, räumten die Richterinnen und Richter ein. Der Bundestag müsse die damit einhergehenden Herausforderungen aber bewältigen. (Az. 2 BvC 20/26)
Es sei auch nicht ersichtlich, dass der Bundestag sich genug bemüht hätte, Verzögerungen in der Bearbeitung der Einsprüche aufzuholen, so der Senat. Während in der letzten Legislaturperiode 14 Monate nach der Wahl schon rund 2.000 Einsprüche erledigt waren, habe das aktuelle Parlament nach 15 Monaten nur 450 der rund 1.000 Einsprüche entschieden. Und das, obwohl laut Gericht "circa die Hälfte dieser Einsprüche im Wesentlichen identisch waren und in einer knappen Beschlussempfehlung zusammengefasst werden konnten"./jml/DP/mis
