Mannheim (ots) -
Acht Freunde freuen sich seit Monaten auf ihre gemeinsame Kanada-Rundreise. Flüge, Hotels und Mietwagen sind längst gebucht. Drei Tage vor dem Abflug kommt jedoch der Anruf: Einer der Freunde hat sich bei einem Fahrradunfall schwer verletzt und darf die Reise nicht antreten. Was nun? Fahren die anderen trotzdem - oder sagen alle gemeinsam ab?
Solche Situationen kommen häufiger vor, als viele Reisende vermuten. Ob Urlaub mit Freunden oder eine gemeinsam geplante Vereinsreise - Gruppenreisen leben davon, dass alle dabei sind. Fällt eine Person kurzfristig aus, kann das die Reisepläne der übrigen Teilnehmer erheblich beeinträchtigen.
"Viele Reisende denken bei einer Reiserücktrittsversicherung zunächst nur an sich selbst. Bei Gruppenreisen stellt sich jedoch häufig die Frage, welche Auswirkungen der Ausfall eines Mitreisenden auf die gesamte Gruppe hat. Genau deshalb lohnt es sich, den Versicherungsschutz bereits bei der Buchung genau anzuschauen", sagt Dr. Michael Dorka, Geschäftsführer des Reiseschutz-Spezialisten LTA.
Viele Urlauber gehen davon aus, dass eine Reiserücktrittsversicherung automatisch auch dann greift, wenn ein Freund oder ein anderes Gruppenmitglied die Reise aus einem versicherten Grund nicht antreten kann. Tatsächlich kommt es darauf an, wer nach den Versicherungsbedingungen als sogenannte Risikoperson gilt. Welche Personen dazu zählen, unterscheidet sich je nach Tarif.
Für genau solche Situationen wurde der LTA-Gruppentarif "together" entwickelt. Er trägt dem Gedanken Rechnung, dass eine Gruppenreise oft nur dann ihren eigentlichen Zweck erfüllt, wenn alle dabei sind. Muss ein Mitglied der Reisegruppe aufgrund eines versicherten Ereignisses kurzfristig absagen, kann dies unter bestimmten Voraussetzungen auch Auswirkungen auf den Versicherungsschutz der übrigen Mitreisenden haben. Voraussetzung für den Abschluss des Gruppentarifs ist, dass mindestens acht Personen den Versicherungsschutz vereinbaren. Bei größeren Reisegruppen werden Teilgruppen von maximal zwölf Personen gebildet.
Wenn die ganze Reise von einer Person abhängt
Besondere Aufmerksamkeit verdient bei Gruppenreisen das sogenannte Reiseleiter-Risiko. Denn manchmal hängt die Durchführung einer Reise von einer einzigen Person ab - etwa von einem Reiseleiter, Lehrer oder Skipper. Ein typisches Beispiel ist eine Gruppe von Freunden, die gemeinsam ein Hausboot oder eine Segelyacht chartert. Besitzt nur einer der Teilnehmer den für das Fahrtgebiet erforderlichen Bootsführerschein und fällt diese Person kurzfristig aufgrund eines versicherten Ereignisses aus, kann die Reise für die gesamte Gruppe unmöglich werden.
Ein solcher Fall ist nicht automatisch über den normalen Gruppentarif abgesichert. Das Reiseleiter- beziehungsweise Yachtcharter-Risiko muss zusätzlich vereinbart werden. Ist dies geschehen und fällt die für die Durchführung der Reise unverzichtbare Person aufgrund eines versicherten Ereignisses aus, kann der Versicherungsschutz auch die Stornokosten beziehungsweise zusätzliche Kosten bei Abbruch oder Unterbrechung der Reise für die versicherten Mitglieder der betreffenden Gruppe umfassen.
"Gerade bei solchen Reisen wird deutlich, dass es nicht allein auf die Zahl der Teilnehmer ankommt, sondern auch auf deren Funktion innerhalb der Gruppe", erklärt Dorka. "Wenn die gesamte Reise von einer bestimmten Person und deren Qualifikation abhängt, sollte dieses Risiko bei der Absicherung unbedingt berücksichtigt werden."
Grundsätzlich übernimmt eine Reiserücktrittsversicherung die vertraglich geschuldeten Stornokosten, wenn eine Reise aufgrund eines versicherten Ereignisses nicht angetreten werden kann. Dazu zählen unter anderem eine unerwartete schwere Erkrankung oder eine schwere Unfallverletzung.
"Wer mit Freunden, im Verein oder in einer anderen Gruppe reist, sollte gemeinsam überlegen, welche Risiken abgesichert werden sollen und von welchen Personen die Durchführung der Reise möglicherweise abhängt. Ein genauer Blick in die Versicherungsbedingungen kann verhindern, dass ein unerwarteter Ausfall kurz vor Reisebeginn auch finanziell zum Problem für die gesamte Gruppe wird", so Dr. Michael Dorka.
Über LTA:
Die vor 20 Jahren vom Familienunternehmen Ulrich gegründete Lifecard-Travel-Assistance Gesellschaft für Reiseschutz mbH (LTA) entwickelt und konzipiert umfassende Reiseschutz-Pakete in Deutschland, Österreich und den Niederlanden. Das Unternehmen bietet seinen Kunden sowohl Jahrespolicen als auch Versicherungspakete an, die für eine bestimmte zeitlich befristete Reise gelten. Die vielfältigen Versicherungsleistungen sind sowohl modular buchbar als auch als Rundum-Sorglos-Paket (All-In-One) erhältlich. Die umfangreichen Reiserücktrittsversicherungen der LTA greifen auch in Ausnahmesituationen, beispielsweise wenn der Familienhund oder die Hauskatze kurz vor der Abreise erkranken. Für seine Service-Qualität wurde der Reiseschutz-Anbieter 2026 zum neunten Mal in Folge von Focus Money als "Fairster Schadenregulierer" ausgezeichnet. Seit dem 1. April 2025 gehört LTA mehrheitlich zur Hamburger HBC-Gruppe (Hanseatic Broking Center). Das Unternehmen ist ein Zusammenschluss hochqualifizierter, inhabergeführter Versicherungsvermittler.
Pressekontakt:
KC3 GmbH
T +49 170 567 2100
E-Mail: info@koepers-kc3.de
Original-Content von: Lifecard-Travel-Assistance Gesellschaft für Reiseschutz mbH (LTA), übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.de/pm/177544/6328626
Acht Freunde freuen sich seit Monaten auf ihre gemeinsame Kanada-Rundreise. Flüge, Hotels und Mietwagen sind längst gebucht. Drei Tage vor dem Abflug kommt jedoch der Anruf: Einer der Freunde hat sich bei einem Fahrradunfall schwer verletzt und darf die Reise nicht antreten. Was nun? Fahren die anderen trotzdem - oder sagen alle gemeinsam ab?
Solche Situationen kommen häufiger vor, als viele Reisende vermuten. Ob Urlaub mit Freunden oder eine gemeinsam geplante Vereinsreise - Gruppenreisen leben davon, dass alle dabei sind. Fällt eine Person kurzfristig aus, kann das die Reisepläne der übrigen Teilnehmer erheblich beeinträchtigen.
"Viele Reisende denken bei einer Reiserücktrittsversicherung zunächst nur an sich selbst. Bei Gruppenreisen stellt sich jedoch häufig die Frage, welche Auswirkungen der Ausfall eines Mitreisenden auf die gesamte Gruppe hat. Genau deshalb lohnt es sich, den Versicherungsschutz bereits bei der Buchung genau anzuschauen", sagt Dr. Michael Dorka, Geschäftsführer des Reiseschutz-Spezialisten LTA.
Viele Urlauber gehen davon aus, dass eine Reiserücktrittsversicherung automatisch auch dann greift, wenn ein Freund oder ein anderes Gruppenmitglied die Reise aus einem versicherten Grund nicht antreten kann. Tatsächlich kommt es darauf an, wer nach den Versicherungsbedingungen als sogenannte Risikoperson gilt. Welche Personen dazu zählen, unterscheidet sich je nach Tarif.
Für genau solche Situationen wurde der LTA-Gruppentarif "together" entwickelt. Er trägt dem Gedanken Rechnung, dass eine Gruppenreise oft nur dann ihren eigentlichen Zweck erfüllt, wenn alle dabei sind. Muss ein Mitglied der Reisegruppe aufgrund eines versicherten Ereignisses kurzfristig absagen, kann dies unter bestimmten Voraussetzungen auch Auswirkungen auf den Versicherungsschutz der übrigen Mitreisenden haben. Voraussetzung für den Abschluss des Gruppentarifs ist, dass mindestens acht Personen den Versicherungsschutz vereinbaren. Bei größeren Reisegruppen werden Teilgruppen von maximal zwölf Personen gebildet.
Wenn die ganze Reise von einer Person abhängt
Besondere Aufmerksamkeit verdient bei Gruppenreisen das sogenannte Reiseleiter-Risiko. Denn manchmal hängt die Durchführung einer Reise von einer einzigen Person ab - etwa von einem Reiseleiter, Lehrer oder Skipper. Ein typisches Beispiel ist eine Gruppe von Freunden, die gemeinsam ein Hausboot oder eine Segelyacht chartert. Besitzt nur einer der Teilnehmer den für das Fahrtgebiet erforderlichen Bootsführerschein und fällt diese Person kurzfristig aufgrund eines versicherten Ereignisses aus, kann die Reise für die gesamte Gruppe unmöglich werden.
Ein solcher Fall ist nicht automatisch über den normalen Gruppentarif abgesichert. Das Reiseleiter- beziehungsweise Yachtcharter-Risiko muss zusätzlich vereinbart werden. Ist dies geschehen und fällt die für die Durchführung der Reise unverzichtbare Person aufgrund eines versicherten Ereignisses aus, kann der Versicherungsschutz auch die Stornokosten beziehungsweise zusätzliche Kosten bei Abbruch oder Unterbrechung der Reise für die versicherten Mitglieder der betreffenden Gruppe umfassen.
"Gerade bei solchen Reisen wird deutlich, dass es nicht allein auf die Zahl der Teilnehmer ankommt, sondern auch auf deren Funktion innerhalb der Gruppe", erklärt Dorka. "Wenn die gesamte Reise von einer bestimmten Person und deren Qualifikation abhängt, sollte dieses Risiko bei der Absicherung unbedingt berücksichtigt werden."
Grundsätzlich übernimmt eine Reiserücktrittsversicherung die vertraglich geschuldeten Stornokosten, wenn eine Reise aufgrund eines versicherten Ereignisses nicht angetreten werden kann. Dazu zählen unter anderem eine unerwartete schwere Erkrankung oder eine schwere Unfallverletzung.
"Wer mit Freunden, im Verein oder in einer anderen Gruppe reist, sollte gemeinsam überlegen, welche Risiken abgesichert werden sollen und von welchen Personen die Durchführung der Reise möglicherweise abhängt. Ein genauer Blick in die Versicherungsbedingungen kann verhindern, dass ein unerwarteter Ausfall kurz vor Reisebeginn auch finanziell zum Problem für die gesamte Gruppe wird", so Dr. Michael Dorka.
Über LTA:
Die vor 20 Jahren vom Familienunternehmen Ulrich gegründete Lifecard-Travel-Assistance Gesellschaft für Reiseschutz mbH (LTA) entwickelt und konzipiert umfassende Reiseschutz-Pakete in Deutschland, Österreich und den Niederlanden. Das Unternehmen bietet seinen Kunden sowohl Jahrespolicen als auch Versicherungspakete an, die für eine bestimmte zeitlich befristete Reise gelten. Die vielfältigen Versicherungsleistungen sind sowohl modular buchbar als auch als Rundum-Sorglos-Paket (All-In-One) erhältlich. Die umfangreichen Reiserücktrittsversicherungen der LTA greifen auch in Ausnahmesituationen, beispielsweise wenn der Familienhund oder die Hauskatze kurz vor der Abreise erkranken. Für seine Service-Qualität wurde der Reiseschutz-Anbieter 2026 zum neunten Mal in Folge von Focus Money als "Fairster Schadenregulierer" ausgezeichnet. Seit dem 1. April 2025 gehört LTA mehrheitlich zur Hamburger HBC-Gruppe (Hanseatic Broking Center). Das Unternehmen ist ein Zusammenschluss hochqualifizierter, inhabergeführter Versicherungsvermittler.
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