Wer sein Boot vor einer längeren Abwesenheit nur lose festmacht, haftet bei einer Sturmflut für Schäden am Nachbarboot. Das OLG Schleswig urteilte gegen den Bootseigner und entschied, dass er den vollen Schaden ersetzen muss, weil er seinen Eigentümerpflichten nicht nachgekommen ist. Das Oberlandesgericht (OLG) Schleswig hat in einem Urteil vom 05.03.2026 einen Bootseigner zur vollen Schadenersatzleistung verurteilt, weil sich seine Motoryacht während der Ostseesturmflut im Oktober 2023 losriss ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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