Wenn Jobcenter oder andere Sozialleistungsträger Kindergeld für ihre Leistungsempfänger einklagen, stellt sich eine scheinbar technische, in der Praxis aber folgenreiche Frage: Welches Finanzgericht ist eigentlich zuständig? Der Bundesfinanzhof hat diese bislang umstrittene Frage nun grundlegend entschieden und damit eine wichtige Weiche für künftige Verfahren gestellt. Den vollständigen Artikel lesen ...
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