Wer einen landwirtschaftlichen Betrieb führt und auf betrieblichem Grund und Boden eine Betriebsleiterwohnung errichtet hat, kann unter bestimmten Voraussetzungen das dazugehörige Grundstück steuerfrei aus dem Betriebsvermögen entnehmen. Der Bundesfinanzhof hat in einem aktuellen Urteil grundlegende Fragen zur Einordnung solcher Wohnungen und zur Reichweite steuerfreier Entnahmen geklärt - mit erheblicher ...Den vollständigen Artikel lesen ...
© 2026 NTG24.de
