München (ots) -
Kaum finanzielle Klarheit, unbekannte Vertragsrisiken und ein unterschätztes Vermögen - viele Ehefrauen von Unternehmern kennen das: Das Unternehmen des Mannes scheint mit der eigenen Absicherung nichts zu tun zu haben, doch im Scheidungsfall kann genau diese Annahme teuer werden. Fachanwältin für Familienrecht Martina Ammon erklärt, welche Vermögenswerte tatsächlich ausgleichsrelevant sind - und wie Frauen ihre Ansprüche klug realisieren.
Auf den ersten Blick scheint die Lage eindeutig: Das Unternehmen gehört dem Ehemann, er hat es aufgebaut und führt es - also bleibt es auch im Fall einer Scheidung außen vor. Genau diese Annahme ist weit verbreitet und zugleich hochriskant. Denn im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft zählt nicht, wem ein Vermögenswert formal gehört, sondern wie sich Vermögen während der Ehe entwickelt hat. Wertsteigerungen, Beteiligungen oder stille Reserven können daher entscheidend sein - selbst dann, wenn sie nie als frei verfügbares Geld sichtbar waren. Viele Frauen hinterfragen das nicht oder stimmen vertraglichen Regelungen zu, ohne die wirtschaftlichen Folgen zu überblicken oder sich vorab zumindest über die Rechtslage zu informieren, um dann eine fundierte Entscheidung zu treffen. "Frauen, die Unternehmenswerte vorschnell aus dem Zugewinnausgleich herausnehmen lassen, ohne dafür angemessen kompensiert zu werden, geben wirtschaftliche Ansprüche auf, die ihnen im Scheidungsfall eigentlich zustehen könnten", warnt Martina Ammon, Fachanwältin für Familienrecht.
"Entscheidend ist nicht, ob das Unternehmen dem Ehemann gehört, sondern, ob während der Ehe ein gesteigerter wirtschaftlicher Wert entstanden ist - und genau dieser wird im Zugewinnausgleich oft völlig unterschätzt", fügt sie hinzu. Aus ihrer täglichen Praxis weiß Martina Ammon, dass viele Frauen diesen Schritt in die Beratung beim Anwalt erst dann gehen, wenn es bereits zu spät ist. Seit rund 30 Jahren begleitet sie Frauen in Trennungs- und Scheidungsverfahren mit komplexen Vermögensstrukturen und hat dabei mehr als 3.500 Familien durch diesen Prozess geführt. Zusätzlich unterstützt sie als Mentorin Frauen dabei, in jeder Phase der Ehe, ihre wirtschaftliche Ausgangslage frühzeitig zu verstehen, fundierte Entscheidungen zu treffen und diese geschickt zu verhandeln. Welche Aspekte dabei entscheidend sind und wo die größten Risiken liegen, wird im Folgenden deutlich.
Was der Zugewinnausgleich bei Unternehmerehen wirklich bedeutet
Während der Zugewinnausgleich auf dem Papier oft eindeutig wirkt, zeigt sich in Unternehmerehen schnell eine deutlich komplexere Realität. Denn gerade bei Unternehmensbeteiligungen geht es nicht nur um klar greifbare Vermögenswerte, sondern häufig um wirtschaftliche Größen, die sich nicht unmittelbar in verfügbares Geld übersetzen lassen. Firmenwerte, Beteiligungsstrukturen oder stille Reserven können den rechnerischen Zugewinn erheblich erhöhen, ohne dass entsprechende liquide Mittel vorhanden oder in den Alltag der Familie geflossen sind.
Genau darin liegt eine der größten Herausforderungen: Der Wert eines Unternehmens entsteht oft langfristig und ist im Betrieb gebunden. Wird dieser Wert im Rahmen des Zugewinnausgleichs berücksichtigt, kann das erhebliche finanzielle Spannungen auslösen. In der Praxis bedeutet das im Extremfall, dass Unternehmer gezwungen sind, Kredite aufzunehmen, Vermögenswerte zu veräußern oder sogar Anteile am eigenen Unternehmen zu belasten, um Ausgleichsansprüche bei der Scheidung zu erfüllen. Entscheidend ist dabei, dass es nicht nur um die Frage geht, ob ein Unternehmenswert berücksichtigt wird, sondern auch darum, wie dieser wirtschaftlich eingeordnet werden muss. "Gerade Unternehmenswerte stellen die größten Streitpunkte im Zugewinnausgleich dar - vor allem dann, wenn ihre wirtschaftliche Tragweite unterschätzt wird", betont Martina Ammon.
Wann der Ausschluss von Unternehmenswerten zum Problem wird
Der Wunsch, ein Unternehmen im Ehevertrag vor finanziellen Belastungen zu schützen, ist aus unternehmerischer Sicht nachvollziehbar. Hohe Ausgleichszahlungen können im Ernstfall zu Liquiditätsengpässen führen oder sogar die Stabilität des Betriebs gefährden - entsprechend häufig werden Unternehmenswerte aus dem Zugewinnausgleich herausgenommen.
Kritisch wird es jedoch, wenn dieser Ausschluss einseitig zu Lasten der Ehefrau erfolgt. Problematisch ist dabei nicht der Schutz des Unternehmens selbst, sondern das Fehlen einer angemessenen wirtschaftlichen Gegenleistung. "Viele Frauen gehen davon aus, dass der Ausschluss von Unternehmenswerten eine reine Formsache ist. Tatsächlich entscheiden sie damit aber oft über einen erheblichen Teil ihres eigenen Ausgleichsanspruches", erklärt Martina Ammon.
In solchen Fällen verzichten Frauen auf die Hälfte der Wertsteigerung der Vermögenswerte, die während der Ehe entstanden sind - oft ohne es zu erkennen. Besonders schwer wiegt das, wenn sie über Jahre hinweg familiäre Verantwortung übernommen oder beruflich zurückgesteckt haben, während gleichzeitig der Unternehmenswert gestiegen ist.
Was Frauen konkret prüfen lassen sollten
Unabhängig davon, ob ein Ehevertrag besteht oder nicht, ist eine frühzeitige Prüfung der eigenen wirtschaftlichen Situation entscheidend. Nur so lässt sich klären, welche Vermögenswerte tatsächlich in den Zugewinnausgleich einfließen und ob eine faire Ausgangslage besteht.
Bei bestehenden Eheverträgen kommt es vor allem darauf an, ob Unternehmenswerte ganz oder teilweise ausgeschlossen wurden - und ob dafür eine wirtschaftlich adäquate Gegenleistung vorgesehen ist. Ohne eine solche Kompensation kann ein erheblicher, langfristiger Nachteil entstehen. Wird dieser Nachteil erkannt, sollte noch in Zeiten intakter Ehe das Gespräch mit dem anderen Ehepartner über eine Anpassung des oft vor langer Zeit geschlossenen Ehevertrages gesucht werden. In dieser Phase der Ehe besteht ein gemeinsames Interesse an einer fairen Anpassung der vertraglichen Regelungen - erst recht, wenn die Ehe schon Jahrzehnte besteht und gemeinsame Kinder daraus hervorgegangen sind.
Ohne Ehevertrag liegt der Fokus darauf, welche Wertsteigerungen während der Ehe entstanden sind und wie diese bewertet werden. Gerade bei Unternehmensbeteiligungen ist diese Bewertung oft komplex. Eine wichtige Rolle spielen dabei auch stille Reserven, Unternehmerdarlehen und teilweise auch das Anlagevermögen, also Werte, die nicht direkt sichtbar sind, den Unternehmenswert aber maßgeblich beeinflussen können. "In der Praxis zeigt sich immer wieder, dass nicht der reine Unternehmenswert auf dem Papier ausschlaggebend ist, sondern seine konkrete Bewertung und welche wirtschaftlichen Folgen sich daraus ergeben", erklärt Martina Ammon.
Der Weg zu einer fairen Lösung - für beide Seiten
Eine tragfähige Regelung entsteht nicht dadurch, dass Unternehmenswerte pauschal ausgeschlossen oder ungeprüft einbezogen werden. Entscheidend ist, die tatsächlichen wirtschaftlichen Verhältnisse zu verstehen und auf dieser Basis eine Regelung zu finden, die sowohl den Fortbestand des Unternehmens als auch die Absicherung der Ehefrau berücksichtigt.
Wer die eigene Ausgangslage kennt, kann Verhandlungen aktiv mitgestalten, statt unter Zeitdruck Entscheidungen zu treffen, deren Folgen sich später kaum noch korrigieren lassen. Genau hier zeigt sich der Unterschied zwischen einer einseitigen Regelung und einer tragfähigen Lösung, die beiden Seiten gerecht wird. Eine solche Regelung auf Augenhöhe stabilisiert in der Regel auch die eheliche Situation in einer Krise. "Am Ende entscheidet nicht, ob Unternehmenswerte einbezogen oder ausgeschlossen werden, sondern wie diese Regelung konkret ausgestaltet ist - und genau das sollten Frauen nicht dem Zufall überlassen, sondern in guten Zeiten planen", sagt Martina Ammon abschließend.
Sie möchten im Fall einer späteren Trennung nicht riskieren, wirtschaftliche Ansprüche zu übersehen oder vorschnell aufzugeben, sondern Ihre Situation frühzeitig und auf Basis klarer Fakten prüfen? Dann melden Sie sich jetzt bei Martina Ammon (https://martinaammon.de/) und vereinbaren einen Termin für ein unverbindliches Erstgespräch!
Pressekontakt:
Ruben Schäfer
E-Mail: redaktion@dcfverlag.de; presse@martinaammon.de
Website: https://martinaammon.de
Original-Content von: Martina Ammon, übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.de/pm/170759/6331451
Kaum finanzielle Klarheit, unbekannte Vertragsrisiken und ein unterschätztes Vermögen - viele Ehefrauen von Unternehmern kennen das: Das Unternehmen des Mannes scheint mit der eigenen Absicherung nichts zu tun zu haben, doch im Scheidungsfall kann genau diese Annahme teuer werden. Fachanwältin für Familienrecht Martina Ammon erklärt, welche Vermögenswerte tatsächlich ausgleichsrelevant sind - und wie Frauen ihre Ansprüche klug realisieren.
Auf den ersten Blick scheint die Lage eindeutig: Das Unternehmen gehört dem Ehemann, er hat es aufgebaut und führt es - also bleibt es auch im Fall einer Scheidung außen vor. Genau diese Annahme ist weit verbreitet und zugleich hochriskant. Denn im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft zählt nicht, wem ein Vermögenswert formal gehört, sondern wie sich Vermögen während der Ehe entwickelt hat. Wertsteigerungen, Beteiligungen oder stille Reserven können daher entscheidend sein - selbst dann, wenn sie nie als frei verfügbares Geld sichtbar waren. Viele Frauen hinterfragen das nicht oder stimmen vertraglichen Regelungen zu, ohne die wirtschaftlichen Folgen zu überblicken oder sich vorab zumindest über die Rechtslage zu informieren, um dann eine fundierte Entscheidung zu treffen. "Frauen, die Unternehmenswerte vorschnell aus dem Zugewinnausgleich herausnehmen lassen, ohne dafür angemessen kompensiert zu werden, geben wirtschaftliche Ansprüche auf, die ihnen im Scheidungsfall eigentlich zustehen könnten", warnt Martina Ammon, Fachanwältin für Familienrecht.
"Entscheidend ist nicht, ob das Unternehmen dem Ehemann gehört, sondern, ob während der Ehe ein gesteigerter wirtschaftlicher Wert entstanden ist - und genau dieser wird im Zugewinnausgleich oft völlig unterschätzt", fügt sie hinzu. Aus ihrer täglichen Praxis weiß Martina Ammon, dass viele Frauen diesen Schritt in die Beratung beim Anwalt erst dann gehen, wenn es bereits zu spät ist. Seit rund 30 Jahren begleitet sie Frauen in Trennungs- und Scheidungsverfahren mit komplexen Vermögensstrukturen und hat dabei mehr als 3.500 Familien durch diesen Prozess geführt. Zusätzlich unterstützt sie als Mentorin Frauen dabei, in jeder Phase der Ehe, ihre wirtschaftliche Ausgangslage frühzeitig zu verstehen, fundierte Entscheidungen zu treffen und diese geschickt zu verhandeln. Welche Aspekte dabei entscheidend sind und wo die größten Risiken liegen, wird im Folgenden deutlich.
Was der Zugewinnausgleich bei Unternehmerehen wirklich bedeutet
Während der Zugewinnausgleich auf dem Papier oft eindeutig wirkt, zeigt sich in Unternehmerehen schnell eine deutlich komplexere Realität. Denn gerade bei Unternehmensbeteiligungen geht es nicht nur um klar greifbare Vermögenswerte, sondern häufig um wirtschaftliche Größen, die sich nicht unmittelbar in verfügbares Geld übersetzen lassen. Firmenwerte, Beteiligungsstrukturen oder stille Reserven können den rechnerischen Zugewinn erheblich erhöhen, ohne dass entsprechende liquide Mittel vorhanden oder in den Alltag der Familie geflossen sind.
Genau darin liegt eine der größten Herausforderungen: Der Wert eines Unternehmens entsteht oft langfristig und ist im Betrieb gebunden. Wird dieser Wert im Rahmen des Zugewinnausgleichs berücksichtigt, kann das erhebliche finanzielle Spannungen auslösen. In der Praxis bedeutet das im Extremfall, dass Unternehmer gezwungen sind, Kredite aufzunehmen, Vermögenswerte zu veräußern oder sogar Anteile am eigenen Unternehmen zu belasten, um Ausgleichsansprüche bei der Scheidung zu erfüllen. Entscheidend ist dabei, dass es nicht nur um die Frage geht, ob ein Unternehmenswert berücksichtigt wird, sondern auch darum, wie dieser wirtschaftlich eingeordnet werden muss. "Gerade Unternehmenswerte stellen die größten Streitpunkte im Zugewinnausgleich dar - vor allem dann, wenn ihre wirtschaftliche Tragweite unterschätzt wird", betont Martina Ammon.
Wann der Ausschluss von Unternehmenswerten zum Problem wird
Der Wunsch, ein Unternehmen im Ehevertrag vor finanziellen Belastungen zu schützen, ist aus unternehmerischer Sicht nachvollziehbar. Hohe Ausgleichszahlungen können im Ernstfall zu Liquiditätsengpässen führen oder sogar die Stabilität des Betriebs gefährden - entsprechend häufig werden Unternehmenswerte aus dem Zugewinnausgleich herausgenommen.
Kritisch wird es jedoch, wenn dieser Ausschluss einseitig zu Lasten der Ehefrau erfolgt. Problematisch ist dabei nicht der Schutz des Unternehmens selbst, sondern das Fehlen einer angemessenen wirtschaftlichen Gegenleistung. "Viele Frauen gehen davon aus, dass der Ausschluss von Unternehmenswerten eine reine Formsache ist. Tatsächlich entscheiden sie damit aber oft über einen erheblichen Teil ihres eigenen Ausgleichsanspruches", erklärt Martina Ammon.
In solchen Fällen verzichten Frauen auf die Hälfte der Wertsteigerung der Vermögenswerte, die während der Ehe entstanden sind - oft ohne es zu erkennen. Besonders schwer wiegt das, wenn sie über Jahre hinweg familiäre Verantwortung übernommen oder beruflich zurückgesteckt haben, während gleichzeitig der Unternehmenswert gestiegen ist.
Was Frauen konkret prüfen lassen sollten
Unabhängig davon, ob ein Ehevertrag besteht oder nicht, ist eine frühzeitige Prüfung der eigenen wirtschaftlichen Situation entscheidend. Nur so lässt sich klären, welche Vermögenswerte tatsächlich in den Zugewinnausgleich einfließen und ob eine faire Ausgangslage besteht.
Bei bestehenden Eheverträgen kommt es vor allem darauf an, ob Unternehmenswerte ganz oder teilweise ausgeschlossen wurden - und ob dafür eine wirtschaftlich adäquate Gegenleistung vorgesehen ist. Ohne eine solche Kompensation kann ein erheblicher, langfristiger Nachteil entstehen. Wird dieser Nachteil erkannt, sollte noch in Zeiten intakter Ehe das Gespräch mit dem anderen Ehepartner über eine Anpassung des oft vor langer Zeit geschlossenen Ehevertrages gesucht werden. In dieser Phase der Ehe besteht ein gemeinsames Interesse an einer fairen Anpassung der vertraglichen Regelungen - erst recht, wenn die Ehe schon Jahrzehnte besteht und gemeinsame Kinder daraus hervorgegangen sind.
Ohne Ehevertrag liegt der Fokus darauf, welche Wertsteigerungen während der Ehe entstanden sind und wie diese bewertet werden. Gerade bei Unternehmensbeteiligungen ist diese Bewertung oft komplex. Eine wichtige Rolle spielen dabei auch stille Reserven, Unternehmerdarlehen und teilweise auch das Anlagevermögen, also Werte, die nicht direkt sichtbar sind, den Unternehmenswert aber maßgeblich beeinflussen können. "In der Praxis zeigt sich immer wieder, dass nicht der reine Unternehmenswert auf dem Papier ausschlaggebend ist, sondern seine konkrete Bewertung und welche wirtschaftlichen Folgen sich daraus ergeben", erklärt Martina Ammon.
Der Weg zu einer fairen Lösung - für beide Seiten
Eine tragfähige Regelung entsteht nicht dadurch, dass Unternehmenswerte pauschal ausgeschlossen oder ungeprüft einbezogen werden. Entscheidend ist, die tatsächlichen wirtschaftlichen Verhältnisse zu verstehen und auf dieser Basis eine Regelung zu finden, die sowohl den Fortbestand des Unternehmens als auch die Absicherung der Ehefrau berücksichtigt.
Wer die eigene Ausgangslage kennt, kann Verhandlungen aktiv mitgestalten, statt unter Zeitdruck Entscheidungen zu treffen, deren Folgen sich später kaum noch korrigieren lassen. Genau hier zeigt sich der Unterschied zwischen einer einseitigen Regelung und einer tragfähigen Lösung, die beiden Seiten gerecht wird. Eine solche Regelung auf Augenhöhe stabilisiert in der Regel auch die eheliche Situation in einer Krise. "Am Ende entscheidet nicht, ob Unternehmenswerte einbezogen oder ausgeschlossen werden, sondern wie diese Regelung konkret ausgestaltet ist - und genau das sollten Frauen nicht dem Zufall überlassen, sondern in guten Zeiten planen", sagt Martina Ammon abschließend.
Sie möchten im Fall einer späteren Trennung nicht riskieren, wirtschaftliche Ansprüche zu übersehen oder vorschnell aufzugeben, sondern Ihre Situation frühzeitig und auf Basis klarer Fakten prüfen? Dann melden Sie sich jetzt bei Martina Ammon (https://martinaammon.de/) und vereinbaren einen Termin für ein unverbindliches Erstgespräch!
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