Hamburg (ots) -
Der DF Deutsche Finance Investment Fund 17 - Club Deal Boston II (im Folgenden auch "DF 17") steht vor der Insolvenz. Nach Angaben der Fondsgeschäftsführung ist der Fonds überschuldet. Wegen einer fehlenden positiven Fortführungsprognose sieht die Geschäftsführung eine Insolvenzantragspflicht und bereitet einen Insolvenzantrag vor.
Für die 1.187 Anleger sind dies dramatische Nachrichten: Nach Einschätzung der Fondsgeschäftsführung wird die Insolvenz voraussichtlich zum vollständigen wirtschaftlichen Verlust ihrer Beteiligungen führen. Insgesamt haben die Anleger rund 58 Millionen US-Dollar in den Fonds investiert.
Vom Boston-Immobilienprojekt zum drohenden Totalverlust
Der "DF Deutsche Finance Investment Fund 17 - Club Deal Boston II - GmbH & Co. geschlossene InvKG" wurde 2021 aufgelegt. An ihm haben sich 1.187 Anlegerinnen und Anleger mit einem Kommanditkapital von rund 58 Millionen US-Dollar beteiligt. Das Geld wurde mittelbar in die Entwicklung einer Labor- und Büroimmobilie in Somerville im Großraum Boston investiert.
Für den Fonds wurde ursprünglich bei einer kurzen Laufzeit ein Gesamtrückfluss von 140 Prozent prognostiziert.
Davon ist heute offenbar nichts mehr übrig. Statt eines Gewinns müssen die Anleger nun mit dem vollständigen Verlust ihres investierten Kapitals rechnen.
Immobilie nach Fertigstellung zu 100 Prozent unvermietet
Ursache der wirtschaftlichen Probleme ist die Entwicklung des Bostoner Immobilienprojekts. Das Labor- und Bürogebäude konnte nach seiner Fertigstellung nicht vermietet werden. Die Immobilie steht weiterhin vollständig leer. Die wirtschaftlichen Folgen zeigten sich bereits deutlich in der Bewertung des Fonds: Schon im Jahr 2024 brach der Nettoinventarwert des DF 17 um rund 59 Prozent ein.
Die Hoffnung, das Projekt durch einen Verkauf zu retten, hat sich inzwischen ebenfalls zerschlagen. Ein potenzieller Käufer konnte die für den Erwerb erforderliche Finanzierung nicht sicherstellen. Nach den uns vorliegenden Informationen dürfte die Immobilie nun im Rahmen einer sogenannten "Deed in Lieu of Foreclosure"-Struktur auf die finanzierende Bank übertragen werden.
Vereinfacht gesagt handelt es sich dabei um eine Alternative zur zwangsweisen Verwertung: Der Immobilieneigentümer überträgt das Objekt an den Kreditgeber, um eine Zwangsvollstreckung (Foreclosure) zu vermeiden.
Für die Anleger des DF 17 ist entscheidend, ob nach Befriedigung der finanzierenden Bank überhaupt noch ein wirtschaftlicher Wert für den Investmentfonds verbleibt. Nach Angaben der Fondsgeschäftsführung ist damit nicht mehr zu rechnen.
Anleger sollten eigene Schadensersatzansprüche prüfen
"Unabhängig vom Ausgang des Insolvenzverfahrens sollten betroffene Anleger prüfen lassen, ob ihnen eigene Schadensersatzansprüche zustehen", empfiehlt Fachanwalt Peter Hahn von Hahn Rechtsanwälte.
Dabei kommt einerseits eine fehlerhafte Anlageberatung beziehungsweise Anlagevermittlung in Betracht. Anleger mussten vor ihrer Investitionsentscheidung ordnungsgemäß über die wesentlichen Eigenschaften und Risiken des Investments aufgeklärt werden. Dazu gehören bei einem geschlossenen Immobilienfonds insbesondere das Risiko eines teilweisen oder vollständigen Kapitalverlusts, die unternehmerische Struktur der Beteiligung sowie die besonderen Risiken einer Immobilienprojektentwicklung.
Zu prüfen ist außerdem, wie das konkrete Boston-Projekt gegenüber dem jeweiligen Anleger dargestellt wurde. Entscheidend kann beispielsweise sein, welche Aussagen zur Vermietbarkeit der Immobilie, zur Nachfrage nach Labor- und Büroflächen in der Region Boston, zur Finanzierung, zur geplanten Haltedauer und zu den Möglichkeiten eines späteren Verkaufs gemacht wurden.
Auch der prognostizierte Gesamtrückfluss von 140 Prozent durfte nicht den Eindruck erwecken, dass es sich um eine weitgehend sichere oder feststehende Rendite handelte.
Verkaufsprospekt und Nachträge überprüfen
Neben möglichen Beratungsfehlern ist zu prüfen, ob der jeweilige Anleger durch den Verkaufsprospekt und weitere Verkaufsunterlagen vollständig und zutreffend über die wesentlichen Risiken der Beteiligung informiert wurde. Dabei wird insbesondere zu untersuchen sein, welche Annahmen der wirtschaftlichen Prognose zugrunde lagen und ob die projektspezifischen Risiken ausreichend dargestellt wurden.
Auch die weitere Entwicklung nach der Platzierung des DF 17 ist von Bedeutung. Zu untersuchen ist, wann sich die wirtschaftlichen Schwierigkeiten konkret abzeichneten und wie die Anleger darüber informiert wurden.
Was bedeutet die Insolvenz für Anleger?
Aufgrund des erwarteten Insolvenzverfahrens über das Vermögen des DF 17 ist zwischen Ansprüchen des Fonds und persönlichen Ansprüchen der Anleger zu unterscheiden.
Der Insolvenzverwalter hat die Aufgabe, das Vermögen des Fonds zu sichern sowie mögliche Ansprüche der Fondsgesellschaft zu prüfen und gegebenenfalls durchzusetzen.
Individuelle Schadensersatzansprüche eines Anlegers gegen Anlageberater, Anlagevermittler oder Prospektverantwortliche müssen im Wege einer Einzel- oder Sammelklage geltend gemacht werden.
Insbesondere wegen bestehender Verjährungsregeln ist es erforderlich, individuelle Ansprüche frühzeitig prüfen zu lassen.
Hahn Rechtsanwälte prüfen Ansprüche von Anlegern des DF 17
Für die 1.187 Anleger des DF Deutsche Finance Investment Fund 17 - Club Deal Boston II zeichnet sich eine dramatische Situation ab. Auch nach Einschätzung der Fondsgeschäftsführung droht ihnen der vollständige wirtschaftliche Verlust der insgesamt investierten rund 58 Millionen US-Dollar.
Betroffene Anleger sollten daher ihre individuellen rechtlichen Möglichkeiten prüfen lassen.
Hahn Rechtsanwälte PartG mbB vertritt seit mehr als 25 Jahren bundesweit erfolgreich Anleger bei fehlgeschlagenen Kapitalanlagen und geschlossenen Fonds. Hahn Rechtsanwälte bietet Anlegern des DF Deutsche Finance Investment Fund 17 - Club Deal Boston II eine Prüfung der Frage an, ob und gegen wen Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können.
Pressekontakt:
Hahn Rechtsanwälte PartG mbB
RA Peter Hahn
Wexstr. 16
20355 Hamburg
Fon: +49-040-3615720
E-Mail: hahn@hahn-rechtsanwaelte.de
Original-Content von: Hahn Rechtsanwälte PartG mbB, übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.de/pm/61631/6331588
Der DF Deutsche Finance Investment Fund 17 - Club Deal Boston II (im Folgenden auch "DF 17") steht vor der Insolvenz. Nach Angaben der Fondsgeschäftsführung ist der Fonds überschuldet. Wegen einer fehlenden positiven Fortführungsprognose sieht die Geschäftsführung eine Insolvenzantragspflicht und bereitet einen Insolvenzantrag vor.
Für die 1.187 Anleger sind dies dramatische Nachrichten: Nach Einschätzung der Fondsgeschäftsführung wird die Insolvenz voraussichtlich zum vollständigen wirtschaftlichen Verlust ihrer Beteiligungen führen. Insgesamt haben die Anleger rund 58 Millionen US-Dollar in den Fonds investiert.
Vom Boston-Immobilienprojekt zum drohenden Totalverlust
Der "DF Deutsche Finance Investment Fund 17 - Club Deal Boston II - GmbH & Co. geschlossene InvKG" wurde 2021 aufgelegt. An ihm haben sich 1.187 Anlegerinnen und Anleger mit einem Kommanditkapital von rund 58 Millionen US-Dollar beteiligt. Das Geld wurde mittelbar in die Entwicklung einer Labor- und Büroimmobilie in Somerville im Großraum Boston investiert.
Für den Fonds wurde ursprünglich bei einer kurzen Laufzeit ein Gesamtrückfluss von 140 Prozent prognostiziert.
Davon ist heute offenbar nichts mehr übrig. Statt eines Gewinns müssen die Anleger nun mit dem vollständigen Verlust ihres investierten Kapitals rechnen.
Immobilie nach Fertigstellung zu 100 Prozent unvermietet
Ursache der wirtschaftlichen Probleme ist die Entwicklung des Bostoner Immobilienprojekts. Das Labor- und Bürogebäude konnte nach seiner Fertigstellung nicht vermietet werden. Die Immobilie steht weiterhin vollständig leer. Die wirtschaftlichen Folgen zeigten sich bereits deutlich in der Bewertung des Fonds: Schon im Jahr 2024 brach der Nettoinventarwert des DF 17 um rund 59 Prozent ein.
Die Hoffnung, das Projekt durch einen Verkauf zu retten, hat sich inzwischen ebenfalls zerschlagen. Ein potenzieller Käufer konnte die für den Erwerb erforderliche Finanzierung nicht sicherstellen. Nach den uns vorliegenden Informationen dürfte die Immobilie nun im Rahmen einer sogenannten "Deed in Lieu of Foreclosure"-Struktur auf die finanzierende Bank übertragen werden.
Vereinfacht gesagt handelt es sich dabei um eine Alternative zur zwangsweisen Verwertung: Der Immobilieneigentümer überträgt das Objekt an den Kreditgeber, um eine Zwangsvollstreckung (Foreclosure) zu vermeiden.
Für die Anleger des DF 17 ist entscheidend, ob nach Befriedigung der finanzierenden Bank überhaupt noch ein wirtschaftlicher Wert für den Investmentfonds verbleibt. Nach Angaben der Fondsgeschäftsführung ist damit nicht mehr zu rechnen.
Anleger sollten eigene Schadensersatzansprüche prüfen
"Unabhängig vom Ausgang des Insolvenzverfahrens sollten betroffene Anleger prüfen lassen, ob ihnen eigene Schadensersatzansprüche zustehen", empfiehlt Fachanwalt Peter Hahn von Hahn Rechtsanwälte.
Dabei kommt einerseits eine fehlerhafte Anlageberatung beziehungsweise Anlagevermittlung in Betracht. Anleger mussten vor ihrer Investitionsentscheidung ordnungsgemäß über die wesentlichen Eigenschaften und Risiken des Investments aufgeklärt werden. Dazu gehören bei einem geschlossenen Immobilienfonds insbesondere das Risiko eines teilweisen oder vollständigen Kapitalverlusts, die unternehmerische Struktur der Beteiligung sowie die besonderen Risiken einer Immobilienprojektentwicklung.
Zu prüfen ist außerdem, wie das konkrete Boston-Projekt gegenüber dem jeweiligen Anleger dargestellt wurde. Entscheidend kann beispielsweise sein, welche Aussagen zur Vermietbarkeit der Immobilie, zur Nachfrage nach Labor- und Büroflächen in der Region Boston, zur Finanzierung, zur geplanten Haltedauer und zu den Möglichkeiten eines späteren Verkaufs gemacht wurden.
Auch der prognostizierte Gesamtrückfluss von 140 Prozent durfte nicht den Eindruck erwecken, dass es sich um eine weitgehend sichere oder feststehende Rendite handelte.
Verkaufsprospekt und Nachträge überprüfen
Neben möglichen Beratungsfehlern ist zu prüfen, ob der jeweilige Anleger durch den Verkaufsprospekt und weitere Verkaufsunterlagen vollständig und zutreffend über die wesentlichen Risiken der Beteiligung informiert wurde. Dabei wird insbesondere zu untersuchen sein, welche Annahmen der wirtschaftlichen Prognose zugrunde lagen und ob die projektspezifischen Risiken ausreichend dargestellt wurden.
Auch die weitere Entwicklung nach der Platzierung des DF 17 ist von Bedeutung. Zu untersuchen ist, wann sich die wirtschaftlichen Schwierigkeiten konkret abzeichneten und wie die Anleger darüber informiert wurden.
Was bedeutet die Insolvenz für Anleger?
Aufgrund des erwarteten Insolvenzverfahrens über das Vermögen des DF 17 ist zwischen Ansprüchen des Fonds und persönlichen Ansprüchen der Anleger zu unterscheiden.
Der Insolvenzverwalter hat die Aufgabe, das Vermögen des Fonds zu sichern sowie mögliche Ansprüche der Fondsgesellschaft zu prüfen und gegebenenfalls durchzusetzen.
Individuelle Schadensersatzansprüche eines Anlegers gegen Anlageberater, Anlagevermittler oder Prospektverantwortliche müssen im Wege einer Einzel- oder Sammelklage geltend gemacht werden.
Insbesondere wegen bestehender Verjährungsregeln ist es erforderlich, individuelle Ansprüche frühzeitig prüfen zu lassen.
Hahn Rechtsanwälte prüfen Ansprüche von Anlegern des DF 17
Für die 1.187 Anleger des DF Deutsche Finance Investment Fund 17 - Club Deal Boston II zeichnet sich eine dramatische Situation ab. Auch nach Einschätzung der Fondsgeschäftsführung droht ihnen der vollständige wirtschaftliche Verlust der insgesamt investierten rund 58 Millionen US-Dollar.
Betroffene Anleger sollten daher ihre individuellen rechtlichen Möglichkeiten prüfen lassen.
Hahn Rechtsanwälte PartG mbB vertritt seit mehr als 25 Jahren bundesweit erfolgreich Anleger bei fehlgeschlagenen Kapitalanlagen und geschlossenen Fonds. Hahn Rechtsanwälte bietet Anlegern des DF Deutsche Finance Investment Fund 17 - Club Deal Boston II eine Prüfung der Frage an, ob und gegen wen Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können.
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