Die Bundesregierung hat den Entwurf des Netzpakets vom Wirtschaftsministerin Reiche in den Bundestag eingebracht. Ein Rechtsgutachten im Auftrag des BWE kommt zu dem Schluss, dass eine verfassungsrechtlich notwendige Übergangsregelung für bereits genehmigte und bezuschlagte Windenergieprojekte fehlt. Ein vom Bundesverband Windenergie (BWE) beauftragtes Rechtsgutachten der Kanzlei Redeker Sellner Dahs kommt zu dem Schluss, dass die geplante Einführung der systemdienlichen Anschlussleistung ohne angemessene ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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