Seit dem 12. August 2026 gilt die neue EU-Verpackungsverordnung PPWR. Sie zwingt zahlreiche kleine und mittlere Online-Händler dazu, Lieferungen ins EU-Ausland einzustellen oder erheblich einzuschränken.
Wer künftig Waren in ein anderes EU-Land versenden will, muss sich registrieren, Verpackungsmengen melden, Entsorgungsgebühren entrichten und in der Regel einen lokalen Bevollmächtigten benennen. Wer in alle 27 Mitgliedstaaten liefert, benötigt entsprechend 27 Lizenzen und 27 Ansprechpartner - eine Bagatellgrenze gibt es nicht, die Pflichten greifen bereits ab dem ersten Paket. Die ...Den vollständigen Artikel lesen ...
Wer künftig Waren in ein anderes EU-Land versenden will, muss sich registrieren, Verpackungsmengen melden, Entsorgungsgebühren entrichten und in der Regel einen lokalen Bevollmächtigten benennen. Wer in alle 27 Mitgliedstaaten liefert, benötigt entsprechend 27 Lizenzen und 27 Ansprechpartner - eine Bagatellgrenze gibt es nicht, die Pflichten greifen bereits ab dem ersten Paket. Die ...Den vollständigen Artikel lesen ...
© 2026 Kapitalmarkt.blog
