Bern - Die Individualbesteuerung soll 2032 in Kraft treten, also sechs Jahre nach dem Entscheid der Stimmbevölkerung. Der Bundesrat gewährt den Kantonen damit die längstmögliche Frist für die Umsetzung. Die im Frühling vom Volk angenommene Individualbesteuerung muss gemäss dem Gesetzestext spätestens am 1. Januar 2032 in Kraft treten. Der Bundesrat hätte das Recht, die Individualbesteuerung früher einzuführen. Von diesem Recht macht er aber keinen ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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