Wer zuerst kommt, mahlt zuerst? Bei der Netztochter des Bayernwerk gilt dieses Prinzip künftig nicht mehr - zumindest nicht für Batteriespeicher mit mehr als 300 Kilowatt Bezugsleistung und für Verbraucher mit einem Leistungsbedarf von mehr als 1. 000 Kilowatt: Beim Netzanschluss gilt hier künftig ein Zuteilungsverfahren auf Basis veröffentlichter Kriterien. Damit will der Verteilnetzbetreiber die verfügbaren Netzkapazitäten zukünftig transparenter, planbarer und effizienter vergeben. Auch Netze BW hat sich kürzlich vom Windhundverfahren verabschiedet. Künftig entscheidet vor allem der Reifegrad ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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