Karlsruhe - Die Bundesanwaltschaft hat am 7. August das Ermittlungsverfahren gegen einen deutschen Staatsangehörigen, der als Anführer einer rechtsextremen Gruppierung einen Jungen zum Mord getrieben haben soll, von der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz übernommen.
Es bestehe der Verdacht, dass der Beschuldigte als Jugendlicher mit Verantwortungsreife und Heranwachsender Mitglied in einer terroristischen und einer kriminellen Vereinigung war, wobei er jeweils als Rädelsführer gehandelt und eine der Vereinigungen auch gegründet haben soll, teilte der Generalbundesanwalt am Donnerstag mit. In diesem Zusammenhang werden dem Beschuldigten weitere Straftaten zur Last gelegt, darunter Anstiftung zum Mord, Anstiftung zur mehrfachen Brandstiftung, Vergewaltigung und sexueller Missbrauch eines Kindes, bandenmäßige Verbreitung kinderpornographischer Inhalte, öffentliche Aufforderung zu Straftaten, Billigung von Straftaten und Gewaltdarstellung.
Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, spätestens Ende März 2024 gemeinsam mit anderen eine Online-Gruppierung gegründet zu haben, die von einer rechtsextremen Ideologie geprägt und auf die Begehung besonders schwerwiegender Straftaten wie Mord oder Totschlag gerichtet sei. Sie verfolge das Ziel, durch Gewalttaten oder öffentlichen Aufrufen hierzu den Zusammenbruch der gesellschaftlichen Ordnung herbeizuführen, hieß es. Bild- und Videomaterial solcher Taten sollen in Chatgruppen bewusst geteilt worden sein, um Werbung für die Vereinigung sowie für künftige Anschläge zu machen, erklärte der Generalbundesanwalt.
Spätestens Ende 2024 soll sich der Beschuldigte einer weiteren Online-Gruppierung mit krimineller Ausrichtung angeschlossen haben, hieß es weiter. Beide Gruppierungen seien der sogenannten COM-Szene zuzuordnen oder ihr zumindest verbunden. Diese Szene hat sich vor einigen Jahren im Internet entwickelt. Ihre Mitglieder suchen laut Generalbundesanwalt zielgerichtet in sozialen Medien oder auf Gaming-Plattformen etwa nach sehr jungen, meist weiblichen Personen, die durch Manipulation und Zwang zu erniedrigenden Handlungen und Selbstverletzungen bis hin zum Suizid gedrängt werden sollen.
Der Beschuldigte soll in beiden Gruppen mutmaßlich als einer der Anführer fungiert haben. Zudem bestünden zureichende tatsächliche Anhaltspunkte, dass er sich maßgeblich an der Vorbereitung und Ausführung von Straftaten für die Vereinigungen beteiligt habe, erklärte die Bundesanwaltschaft. Demnach soll er gemeinsam mit anderen Vereinigungsmitgliedern einen minderjährigen Jungen in Russland dazu gebracht haben, an einer Schule ein Kind mit einem Messer tödlich zu verletzen. Darüber hinaus soll er mutmaßlich in einer Chatgruppe zur Tötung eines US-Bürgers aufgerufen haben und auf Jugendliche in den USA und in Schweden eingewirkt haben, Fahrzeuge in Brand zu setzen, hieß es weiter.
Schließlich bestehe der Verdacht, dass der Beschuldigte über das Internet mit einem Kind im europäischen Ausland in Kontakt getreten sei und dieses dazu veranlasst habe, mit einem Messer sexuelle Handlungen an sich vorzunehmen; dabei soll es zu schweren Verletzungen gekommen sein. Von einigen Taten soll der Beschuldigte anschließend Videozusammenschnitte im Netz verbreitet haben, hieß es.
Der Beschuldigte wurde am 17. März festgenommen und befindet sich weiterhin in Untersuchungshaft. Grundlage hierfür ist ein Haftbefehl des Amtsgerichts Koblenz. Zur Anpassung des Haftbefehls soll zeitnah eine Vorführung vor den Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs erfolgen.
Es bestehe der Verdacht, dass der Beschuldigte als Jugendlicher mit Verantwortungsreife und Heranwachsender Mitglied in einer terroristischen und einer kriminellen Vereinigung war, wobei er jeweils als Rädelsführer gehandelt und eine der Vereinigungen auch gegründet haben soll, teilte der Generalbundesanwalt am Donnerstag mit. In diesem Zusammenhang werden dem Beschuldigten weitere Straftaten zur Last gelegt, darunter Anstiftung zum Mord, Anstiftung zur mehrfachen Brandstiftung, Vergewaltigung und sexueller Missbrauch eines Kindes, bandenmäßige Verbreitung kinderpornographischer Inhalte, öffentliche Aufforderung zu Straftaten, Billigung von Straftaten und Gewaltdarstellung.
Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, spätestens Ende März 2024 gemeinsam mit anderen eine Online-Gruppierung gegründet zu haben, die von einer rechtsextremen Ideologie geprägt und auf die Begehung besonders schwerwiegender Straftaten wie Mord oder Totschlag gerichtet sei. Sie verfolge das Ziel, durch Gewalttaten oder öffentlichen Aufrufen hierzu den Zusammenbruch der gesellschaftlichen Ordnung herbeizuführen, hieß es. Bild- und Videomaterial solcher Taten sollen in Chatgruppen bewusst geteilt worden sein, um Werbung für die Vereinigung sowie für künftige Anschläge zu machen, erklärte der Generalbundesanwalt.
Spätestens Ende 2024 soll sich der Beschuldigte einer weiteren Online-Gruppierung mit krimineller Ausrichtung angeschlossen haben, hieß es weiter. Beide Gruppierungen seien der sogenannten COM-Szene zuzuordnen oder ihr zumindest verbunden. Diese Szene hat sich vor einigen Jahren im Internet entwickelt. Ihre Mitglieder suchen laut Generalbundesanwalt zielgerichtet in sozialen Medien oder auf Gaming-Plattformen etwa nach sehr jungen, meist weiblichen Personen, die durch Manipulation und Zwang zu erniedrigenden Handlungen und Selbstverletzungen bis hin zum Suizid gedrängt werden sollen.
Der Beschuldigte soll in beiden Gruppen mutmaßlich als einer der Anführer fungiert haben. Zudem bestünden zureichende tatsächliche Anhaltspunkte, dass er sich maßgeblich an der Vorbereitung und Ausführung von Straftaten für die Vereinigungen beteiligt habe, erklärte die Bundesanwaltschaft. Demnach soll er gemeinsam mit anderen Vereinigungsmitgliedern einen minderjährigen Jungen in Russland dazu gebracht haben, an einer Schule ein Kind mit einem Messer tödlich zu verletzen. Darüber hinaus soll er mutmaßlich in einer Chatgruppe zur Tötung eines US-Bürgers aufgerufen haben und auf Jugendliche in den USA und in Schweden eingewirkt haben, Fahrzeuge in Brand zu setzen, hieß es weiter.
Schließlich bestehe der Verdacht, dass der Beschuldigte über das Internet mit einem Kind im europäischen Ausland in Kontakt getreten sei und dieses dazu veranlasst habe, mit einem Messer sexuelle Handlungen an sich vorzunehmen; dabei soll es zu schweren Verletzungen gekommen sein. Von einigen Taten soll der Beschuldigte anschließend Videozusammenschnitte im Netz verbreitet haben, hieß es.
Der Beschuldigte wurde am 17. März festgenommen und befindet sich weiterhin in Untersuchungshaft. Grundlage hierfür ist ein Haftbefehl des Amtsgerichts Koblenz. Zur Anpassung des Haftbefehls soll zeitnah eine Vorführung vor den Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs erfolgen.
© 2026 dts Nachrichtenagentur
