Berlin - Die Aufarbeitung der Cum-Ex- und der Cum-Cum-Fälle kommt voran. In beiden Bereichen steigt sowohl die Zahl der aufgeklärten Fälle als auch die Summe der Rückforderungen. Das geht aus dem jüngsten Bericht des Bundesfinanzministeriums an den Finanzausschuss des Bundestages hervor, über den das "Redaktionsnetzwerk Deutschland" (Freitagausgaben) berichtet.
Bei den Cum-Ex-Verdachtsfällen wurden demnach bislang 208 Vorgänge rechtskräftig abgeschlossen und Kapitalertragsteuer inklusive Solidaritätszuschlag in Höhe von rund 3,57 Milliarden Euro zurückgefordert - beziehungsweise es wurden entsprechende Erstattungsanträge abgelehnt. Bei der letzten Auswertung zum 31. Dezember 2024 wurden 188 Fälle mit einem Volumen an Kapitalertragsteuer in Höhe von zirka 3,1 Milliarden Euro als rechtskräftig abgeschlossen gemeldet.
Im Bereich Cum-Cum wurden in 96 Fällen Steuerverfahren rechtskräftig abgeschlossen. Der Staat forderte bei der Kapitalertragsteuer 840 Millionen Euro zurück oder verweigerte die Anrechnung auf die Steuerschuld. Ende Dezember 2024 waren es noch 81 Fälle und ein Volumen von knapp 227 Millionen Euro.
Die Linken-Bundestagsabgeordnete Isabelle Vandre sagte, binnen eines Jahres hätten sich die rechtskräftigen Rückforderungen aus Cum-Cum-Geschäften fast vervierfacht. Das zeige: Wo konsequent geprüft werde, werde auch Geld zurückgeholt oder gar nicht erst ausgezahlt. Gemessen am geschätzten Schaden von 28 Milliarden Euro sei das aber nur ein Bruchteil, kritisierte Vandre, die auch Fraktionssprecherin für die Bekämpfung von Finanzkriminalität ist.
Cum-Ex-Deals, die ihre Hochphase zwischen 2006 und 2011 hatten, gelten als größter Steuerraub in der Geschichte der Bundesrepublik. Dabei inszenierten Banken und andere Investoren ein Verwirrspiel mit Aktien und bekamen von Finanzämtern Steuern erstattet, die sie gar nicht gezahlt hatten. Bei Cum-Cum wiederum generierten Banken illegale Steuervorteile für ausländische Inhaber deutscher Aktien. Akteure schoben dafür im In- und Ausland Aktien deutscher Unternehmen rund um den Dividendenstichtag hin und her.
Bei den Cum-Ex-Verdachtsfällen wurden demnach bislang 208 Vorgänge rechtskräftig abgeschlossen und Kapitalertragsteuer inklusive Solidaritätszuschlag in Höhe von rund 3,57 Milliarden Euro zurückgefordert - beziehungsweise es wurden entsprechende Erstattungsanträge abgelehnt. Bei der letzten Auswertung zum 31. Dezember 2024 wurden 188 Fälle mit einem Volumen an Kapitalertragsteuer in Höhe von zirka 3,1 Milliarden Euro als rechtskräftig abgeschlossen gemeldet.
Im Bereich Cum-Cum wurden in 96 Fällen Steuerverfahren rechtskräftig abgeschlossen. Der Staat forderte bei der Kapitalertragsteuer 840 Millionen Euro zurück oder verweigerte die Anrechnung auf die Steuerschuld. Ende Dezember 2024 waren es noch 81 Fälle und ein Volumen von knapp 227 Millionen Euro.
Die Linken-Bundestagsabgeordnete Isabelle Vandre sagte, binnen eines Jahres hätten sich die rechtskräftigen Rückforderungen aus Cum-Cum-Geschäften fast vervierfacht. Das zeige: Wo konsequent geprüft werde, werde auch Geld zurückgeholt oder gar nicht erst ausgezahlt. Gemessen am geschätzten Schaden von 28 Milliarden Euro sei das aber nur ein Bruchteil, kritisierte Vandre, die auch Fraktionssprecherin für die Bekämpfung von Finanzkriminalität ist.
Cum-Ex-Deals, die ihre Hochphase zwischen 2006 und 2011 hatten, gelten als größter Steuerraub in der Geschichte der Bundesrepublik. Dabei inszenierten Banken und andere Investoren ein Verwirrspiel mit Aktien und bekamen von Finanzämtern Steuern erstattet, die sie gar nicht gezahlt hatten. Bei Cum-Cum wiederum generierten Banken illegale Steuervorteile für ausländische Inhaber deutscher Aktien. Akteure schoben dafür im In- und Ausland Aktien deutscher Unternehmen rund um den Dividendenstichtag hin und her.
© 2026 dts Nachrichtenagentur
