Pontresina GR - Der zuständige Staatsanwalt hat im Bondo-Prozess für die fünf Angeklagten bedingte Geldstrafen beantragt. In seinen Ausführungen zeigte er auf, weshalb ein externes Gutachten in entscheidenden Fragen zu anderen Schlüssen kommt als die Angeklagten, die wegen mehrfacher fahrlässiger Tötung angeklagt sind. Auf eine schärfere Strafforderung verzichtete der Staatsanwalt unter anderem, weil keiner der Angeklagten vorbestraft ist. In seinen ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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