Die Europäische Kommission hat den Mitgliedstaaten Leitlinien zur möglichen Ausweitung des Anwendungsbereichs der nationalen Ausnahmeregelung (NEC) für Verteidigungszwecke auf Maßnahmen zur Energiesicherheit an die Hand gegeben. Dies gilt für den Zeitraum 2026 bis 2028. Damit ermöglicht die EU-Exekutive den Mitgliedstaaten, einen Teil der im Rahmen der nationalen Ausnahmeregelung gewährten Haushaltsflexibilität zur Förderung von Maßnahmen zu nutzen, die auf Energiesicherheit und Energiewende zielen. Die neuen, in der Mitteilung C/2026/4514 veröffentlichten Leitlinien knüpfen diese Flexibilität ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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