Das Bundeskartellamt hat den Erwerb sämtlicher Anteile an der Ultra Electronics Inc. (USA), der Ultra Electronics Maritime Systems Inc. (CAN), der Ultra Electronics Australia Pty Ltd. (AUS) und der Ultra Sonar Systems Ltd. (UK) durch die Lockheed Martin Corporation (USA) genehmigt.
Lockheed Martin ist ein börsennotierter, international tätiger Rüstungskonzern mit Schwerpunkten in den Bereichen Verteidigung sowie Luft- und Raumfahrt.
Die zu übernehmenden Unternehmen der Ultra Electronics-Gruppe sind ebenfalls im Rüstungsbereich tätig. Ihr Schwerpunkt liegt auf Systemen für die See- und Unterwasserkriegsführung, insbesondere für die U-Bootabwehr. Zu ihrem Produktportfolio gehören u. a. Sonarbojen und Empfänger, rumpfmontierte Sonare für Überwasserschiffe, Schleppsonare, Torpedo-Gefechtskopfsonare, Torpedo-Abwehrsysteme und Torpedo-Gegenmaßnahmen sowie Radarsysteme für Überwasserschiffe.
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: "Der Tätigkeitsschwerpunkt der beteiligten Unternehmen liegt außerhalb Deutschlands und auch Europas. Ihre Produktportfolios überschneiden sich zudem nur in geringem Umfang und ergänzen sich weitgehend. Auch in den Bereichen, in denen es Überschneidungen gibt, stehen ihnen starke Wettbewerber gegenüber. Daher bestehen gegen den Zusammenschluss keine wettbewerblichen Bedenken."
Lockheed Martin ist ein börsennotierter, international tätiger Rüstungskonzern mit Schwerpunkten in den Bereichen Verteidigung sowie Luft- und Raumfahrt.
Die zu übernehmenden Unternehmen der Ultra Electronics-Gruppe sind ebenfalls im Rüstungsbereich tätig. Ihr Schwerpunkt liegt auf Systemen für die See- und Unterwasserkriegsführung, insbesondere für die U-Bootabwehr. Zu ihrem Produktportfolio gehören u. a. Sonarbojen und Empfänger, rumpfmontierte Sonare für Überwasserschiffe, Schleppsonare, Torpedo-Gefechtskopfsonare, Torpedo-Abwehrsysteme und Torpedo-Gegenmaßnahmen sowie Radarsysteme für Überwasserschiffe.
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: "Der Tätigkeitsschwerpunkt der beteiligten Unternehmen liegt außerhalb Deutschlands und auch Europas. Ihre Produktportfolios überschneiden sich zudem nur in geringem Umfang und ergänzen sich weitgehend. Auch in den Bereichen, in denen es Überschneidungen gibt, stehen ihnen starke Wettbewerber gegenüber. Daher bestehen gegen den Zusammenschluss keine wettbewerblichen Bedenken."
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