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PTA-Adhoc: Swiss Estates AG: Öffentliches Kaufangebot der Kolumbus Group AG

DJ PTA-Adhoc: Swiss Estates AG: Öffentliches Kaufangebot der Kolumbus Group AG - Ad hoc-Mitteilung gemäss Ziff. 16 Kotierungsreglement der BX Swiss

Ad hoc-Mitteilung gemäss Art. 16 KR

Swiss Estates AG: Öffentliches Kaufangebot der Kolumbus Group AG

Ad hoc-Mitteilung gemäss Ziff. 16 Kotierungsreglement der BX Swiss

Pfäffikon SZ (pta000/27.08.2026/07:20 UTC+2)

Öffentliches Kaufangebot der Kolumbus Group AG - Verlängerung der Angebotsfrist, Änderung des Angebotsprospekts und Veröffentlichung des ungeprüften konsolidierten Zwischenabschlusses

Mit Ad hoc-Mitteilung vom 12. August 2026 wurde mitgeteilt, dass der Bericht des Verwaltungsrats der Swiss Estates AG zum öffentlichen Kaufangebot der Kolumbus Group AG auf den gesetzlich vorgesehenen Kanälen veröffentlicht wurde. Ebenfalls wurde mitgeteilt, dass der Verwaltungsrat beabsichtigt, einen ungeprüften konsolidierten Zwischenabschluss der Swiss Estates AG per 30. Juni 2026 spätestens 10 Tage vor Ende der Angebotsfrist zu veröffentlichen.

Der Zwischenabschluss kann seit heute auf der Website der Swiss Estates AG unter https://www.swiss-estates.ch/ downloads/finanzberichte eingesehen werden. Gemäss Praxis der Übernahmekommission (vgl. Verfügung 942/02 Swiss Estates vom 24. August 2026, E. 1.6) muss die Angebotsfrist noch mindestens 10 Börsentage über den Zeitpunkt der Veröffentlichung des Zwischenabschlusses hinaus fortdauern. Vor diesem Hintergrund hat die Kolumbus Group AG entschieden, die Angebotsfrist um 10 Börsentage, d.h. voraussichtlich bis zum 16. September 2026, 16.00 Uhr MESZ, zu verlängern.

Die Kolumbus Group AG hat weiter das Angebot, welches sich ursprünglich auf maximal 2'893'166 Partizipationsscheine bezogen hat, auf total 2'920'372 Partizipationsscheine erweitert. Die vollständige Änderung Nr. 1 des Angebotsprospekts ist unter https://www.kolumbus.ag/investieren/ verfügbar.

Swiss Estates AG fokussiert sich auf das langfristige Investment in Wohnbauten in den städtischen Gebieten der Schweiz, inklusive Agglomerationen. Es werden Wohnimmobilien ab 20+ Mieteinheiten auf opportunistischer Basis erworben ("Undermanaged Assets" oder "Assets mit Repositionierungspotenzial"), d.h. erworbene Renditeimmobilien werden langfristig gehalten und weiterentwickelt.

Die Titel der Swiss Estates AG sind an der BX Swiss (www.bxswiss.com) kotiert (zum Handel zugelassen).

- Namenaktien: Valor 2392655 / ISIN CH0023926XXX / Tickersymbol SEAN

- Partizipationsscheine: Valor 1930453 / ISIN CH0019304531 / Tickersymbol SEAP

Namenaktien unterliegen strikten Erwerbsbeschränkungen für Personen im Ausland.

Die Partizipationsscheine der Swiss Estates AG sind auch an der Börse Düsseldorf (www.boerse-duesseldorf.de) im Primärmarkt in den Handel einbezogen (TICKER WAG / ISIN CH0019304531 / WKN A0MJ3Y).

Partizipationsscheine unterliegen keinen Erwerbsbeschränkungen.

Rechtliche Haftungsausschlüsse

Wichtige zusätzliche Informationen

Diese Mitteilung dient ausschliesslich zu Informationszwecken und stellt weder ein Angebot oder eine Aufforderung zum Verkauf oder zur Ausgabe oder eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf oder zur Zeichnung von Namenaktien oder anderen Beteiligungspapieren der Swiss Estates AG dar, noch bildet sie die Grundlage für einen entsprechenden Vertrag oder darf im Zusammenhang mit einem solchen Vertrag herangezogen werden. Diese Mitteilung ist nicht Teil der Angebotsunterlage zum öffentlichen Kaufangebot. Die wesentlichen Bedingungen des öffentlichen Kaufangebots, einschließlich der Angebotsbeschränkungen, wurden in der heutigen Voranmeldung des öffentlichen Kaufangebots veröffentlicht, und die vollständigen Einzelheiten, einschließlich der Bedingungen, werden im Angebotsprospekt veröffentlicht. Den Aktionären und Inhabern von Partizipationsscheinen der Swiss Estates AG wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage zu lesen, die unter https://www.kolumbus.ag/investieren/ verfügbar ist oder sein wird.

Bestimmte Angebotsbeschränkungen

Das Kaufangebot wird weder direkt noch indirekt in einem Land oder einer Rechtsordnung durchgeführt, in dem bzw. der das Kaufangebot als rechtswidrig angesehen werden würde oder in dem bzw. der das Kaufangebot in sonstiger Weise gegen geltende Gesetze oder Vorschriften verstoßen würde oder in dem bzw. der die Kolumbus Group AG oder eine ihrer Tochtergesellschaften gezwungen wäre, die Bedingungen des Kaufangebots in irgendeiner Weise zu ändern oder zu ergänzen, eine zusätzliche Anmeldung bei einer Regierungs-, Aufsichts- oder sonstigen Behörde vorzunehmen oder zusätzliche Massnahmen im Zusammenhang mit dem Kaufangebot zu ergreifen. Es ist nicht beabsichtigt, das Kaufangebot auf ein solches Land oder eine solche Gerichtsbarkeit auszuweiten. Jedes Dokument, das sich auf das Kaufangebot bezieht, darf weder in einem solchen Land oder einer solchen Rechtsordnung verteilt noch in ein solches Land oder eine solche Rechtsordnung gesandt werden und darf nicht zum Zweck der Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren der Swiss Estates AG durch eine in einem solchen Land oder einer solchen Rechtsordnung ansässige oder gegründete Person oder Gesellschaft verwendet werden.

Die Mitteilung wird nicht von einer autorisierten Person im Sinne von Section 21 des Financial Services and Markets Act 2000 im Vereinigten Königreich erstellt und wurde auch nicht von dieser genehmigt.

Dieses Angebot richtet sich nicht an Aktionäre der Gesellschaft, deren Wohnsitz, Sitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort in Australien, Kanada, Japan oder Südafrika liegt, und diese Aktionäre dürfen das Angebot nicht annehmen.

Es wird auf die heute veröffentlichte Voranmeldung des Kaufangebots verwiesen, in der die vollständigen Angebotsbeschränkungen und ein Überblick über bestimmte wichtige Unterschiede zu den Verfahren und Gesetzen des Kaufangebots in den USA enthalten sind.

Hinweis für U.S.-Aktionäre

Das Angebot bezieht sich auf bestimmte Namenaktien der Swiss Estates AG, einer Schweizer Aktiengesellschaft, deren Aktien an der BX Swiss Exchange kotiert sind, und unterliegt den schweizerischen Offenlegungs- und Verfahrensvorschriften, die sich von denen der Vereinigten Staaten von Amerika (die "USA") unterscheiden. Das Angebot unterliegt den Anforderungen von Section 14(e) und Regulation 14E des US-amerikanischen Securities Exchange Act von 1934 in seiner jeweils gültigen Fassung (der "US-Exchange Act"), einschließlich Änderungen der Angebotsbedingungen, Verlängerungen des Angebots, Käufen außerhalb des Angebots und der Mindestangebotsfrist, und wird im Übrigen in Übereinstimmung mit den Anforderungen des Schweizer Rechts unterbreitet. Dementsprechend unterliegt das Angebot Offenlegungs- und anderen Verfahrensvorschriften, einschließlich in Bezug auf Rücktrittsrechte, Abwicklungsverfahren und den Zeitpunkt von Zahlungen, die sich von den im Rahmen der US-amerikanischen Übernahmeverfahren und -gesetze geltenden unterscheiden. In den USA ansässige Inhaber von Swiss Estates-Aktien bzw. Partizipationsscheinen (jeweils ein "US-Inhaber") werden dringend gebeten, die Voranmeldung, die unter https://www.kolumbus.ag/investieren/ verfügbar ist, zu lesen und sich bezüglich des Angebots mit ihren eigenen Rechts-, Finanz- und Steuerberatern zu beraten.

Für US-Inhaber kann es schwierig sein, ihre Rechte und etwaige Ansprüche aus US-Wertpapiergesetzen durchzusetzen, da der Bieter und die Gesellschaft ihren Sitz in einem Nicht-US-Rechtsgebiet haben und einige oder alle ihrer Führungskräfte und Verwaltungsratsmitglieder möglicherweise in einem Nicht-US-Rechtsgebiet ansässig sind. US-Inhaber sind möglicherweise nicht in der Lage, ein nicht in den USA ansässiges Unternehmen oder dessen Führungskräfte oder Verwaltungsratsmitglieder wegen Verstößen gegen US-Wertpapiergesetze vor einem US-amerikanischen oder einem Gericht außerhalb der USA zu verklagen. Darüber hinaus kann es schwierig sein, ein nicht in den USA ansässiges Unternehmen und dessen verbundene Unternehmen dazu zu zwingen, sich dem Urteil eines US-Gerichts zu unterwerfen.

Der Erhalt von Bargeld im Rahmen des Angebots durch einen US-Inhaber kann eine steuerpflichtige Transaktion im Sinne der US-Bundeseinkommensteuer sowie nach geltenden US-Bundesstaats- und lokalen Gesetzen sowie ausländischen und anderen Steuergesetzen darstellen. Jedem US-Inhaber wird dringend empfohlen, sich unverzüglich an seinen unabhängigen professionellen Berater zu wenden, um die steuerlichen Konsequenzen einer Annahme des Angebots in den USA zu erörtern.

Die in diesem Angebotsprospekt enthaltenen Informationen wurden nicht von der US-Börsenaufsichtsbehörde (Securities and Exchange Commission, "SEC") geprüft oder genehmigt. Weder die SEC noch eine Wertpapieraufsichtsbehörde eines US-Bundesstaates hat (a) das Angebot genehmigt oder abgelehnt; (b) eine Stellungnahme zur Angemessenheit oder Fairness des Angebots abgegeben; oder (c) eine Stellungnahme zur Angemessenheit oder Richtigkeit der Angaben in diesem Angebotsprospekt abgegeben. Jede gegenteilige Darstellung stellt in den USA eine Straftat dar.

Kontaktperson: Adrian Uebersax, +41 79 244 30 09, aue@kolumbus.ag

Datum der Publikation: 27. August 2026

(Ende)

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Aussender:      Swiss Estates AG 
           Zentrum Staldenbach 3 
           8808 Pfäffikon SZ 
           Schweiz 
Ansprechpartner:   Adrian Uebersax 
Tel.:         0582526000 
E-Mail:        info@swiss-estates.ch 
Website:       www.swiss-estates.ch 
ISIN(s):       CH0019304531 (Sonstige) CH0023926XXX (Aktie) CH0259983XXX (Anleihe) 
Börse(n):       BX Swiss; Freiverkehr in Düsseldorf (Primärmarkt) 

[ source: https://www.pressetext.com/news/1787808000179 ]

(c) pressetext Nachrichtenagentur GmbH Pflichtmitteilungen und Finanznachrichten übermittelt durch pressetext. Archiv: https://www.pressetext.com/channel/Adhoc . Für den Inhalt der Mitteilung ist der Aussender verantwortlich. Kontakt für Anfragen: adhoc@pressetext.com oder +43-1-81140-300.

(END) Dow Jones Newswires

August 27, 2026 01:20 ET (05:20 GMT)

© 2026 Dow Jones News
KI braucht Strom
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