Die Bundesregierung hat Anfang Juli beschlossen, für Haushalte außerhalb des Smart-Meter-Pflichtrollouts ein abgespecktes Intelligentes Messsystem zu etablieren. Dieses Smart Meter Light misst und kommuniziert Daten, bietet aber keine Steuermöglichkeiten. Damit erweitert es den potenziellen Kundenkreis dynamischer Stromtarife stark. Die schlanken, kostengünstigen Zähler sollen sich jederzeit zu einem vollwertigen Intelligenten Messsystem aufrüsten lassen. Wie könnte die Einführung des Smart Meter Light in der geplanten Novelle des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) rechtlich verankert werden? ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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