DJ PTA-News: The Payments Group Holding GmbH & Co. KGaA: German Tech Holding erwartet eine zeitnahe Auflösung der Streitigkeiten mit der SGT Capital und Zahlungseingänge in 2026
Unternehmensmitteilung für den Kapitalmarkt
The Payments Group Holding GmbH & Co. KGaA: German Tech Holding erwartet eine zeitnahe Auflösung der Streitigkeiten mit der SGT Capital und Zahlungseingänge in 2026
Frankfurt am Main (pta000/28.08.2026/01:07 UTC+2)
Die German Tech Holding erwartet eine zeitnahe Auflösung der Streitigkeiten mit der SGT Capital-Gruppe und Zahlungseingänge von 0,5 bis 1 Mio. Euro noch in 2026
• Forderungen der GTH gegen die SGT-Gruppe von 6,1 Mio. Euro oder 54 Cent pro Aktie, davon etwa die Hälfteseit geraumer Zeit überfällig • Diesbezügliche Zahlungsfähigkeit der SGT-Gruppe anscheinend überwiegend vom geplanten Exit ihresUtimaco-Investments abhängig • Bereitschaft der GTH zur teilweisen Laufzeitverlängerung eines werthaltig besicherten Darlehens von 4,2Mio. Euro an die SGT Capital LLC • Erzielung von fünf wichtigen gerichtlichen Erfolgen gegen die SGT-Gruppe • Anzunehmende Urheberschaft einer strafbaren anonymen Email-Schmutzkampagne mit haltlosenKindesmissbrauchsvorwürfen durch SGT-Partnerin Marianne Rajic • Weiterverbreitung einer verleumderischen E-Mail aus der anonymen Verleumdungskampagne mit haltlosenKindesmissbrauchsvorwürfen und Abgabe einer mutmaßlich falschen gegenteiligen eidesstattlichen Versicherung durchSGT Partner Carsten Geyer
Frankfurt am Main, 27. August 2026 - Zwischen der durch Hauptversammlungsbeschluss vom 19. August 2026 in German Tech Holding (GTH) umfirmierten bisherigen The Payments Group Holding (PGH), einer 2012 gegründeten Beteiligungsgesellschaft mit Sitz in Frankfurt am Main, und der von Joseph Pacini und Carsten Geyer geführten SGT Capital LLC (SGTLLC) mit Sitz in Cayman und ihren verbundenen Unternehmen (SGT-Gruppe) bestehen seit ihrer Trennung im Februar 2024 Rechtsstreitigkeiten unter anderem über Forderungen der GTH gegen die SGT-Gruppe von nunmehr rund 6,1 Mio. Euro, von denen nach Ansicht der GTH knapp die Hälfte seit geraumer Zeit überfällig ist. Die Forderungen der GTH setzen sich zusammen aus 4,2 Mio. Euro Darlehensforderung gegen die SGT Capital LLC, aus 0,5 Mio. Euro Darlehens- und anderen Forderungen gegen die SGT Beteiligungsberatung (SGTBB) und aus 1,4 Mio. Euro Auslagenerstattungsanspruch gegen den SGT Capital Fund II. Die SGT-Schuldner einschließlich des von CSC Intertrust verwalteten SGT Capital Fund II befinden sich nach Ansicht der GTH im Zahlungsverzug.
Die SGT-Gruppe hatte eine angeblich unvollständige Offenlegung der Streitigkeiten seitens der GTH mehrfach bei der BaFin, der Deutschen Börse und dem Aufsichtsrat der GTH gerügt. Nach dem Ende einer seit März geltenden Stillschweigeabrede berichtet die GTH daher nun umfassend über den aktuellen Stand in seinen verschiedenen Facetten, um es der Kapitalmarktöffentlichkeit zu erlauben, sich ein eigenes Bild der Situation, der Chancen und Risiken zu machen.
Die SGT-Gruppe, ihre Partner, insb. Joseph Pacini und Carsten Geyer, und ihr Vorläuferunternehmen XiO sind oder waren bereits zuvor in eine Vielzahl von Rechtsauseinandersetzungen rund um den Globus verwickelt, sogar teilweise auch untereinander. Ob der Umstand, dass Joseph Pacini während der Zusammenarbeit mit der PGH keine eigenen Kreditkarten besaß und phasenweise auf die Ausleihung einer Kreditkarte des Geschäftsführers der GTH und sonst auf Firmenkreditkarten angewiesen war, die er auch für Privatausgaben nutzte, ein Indiz für den Ausgang der Rechtsstreitigkeiten betreffend XiO darstellen mag, entzieht sich der Kenntnis der GTH.
Die SGT-Gruppe hatte sich unmittelbar ab dem Zeitpunkt der Trennung von der GTH fast ihren sämtlichen bestehenden Zahlungsverpflichtungen gegenüber der GTH vereinbarungswidrig entzogen. Daneben sind nach der Trennung sukzessive Unregelmäßigkeiten bei einer seinerzeit von den SGT-Partnern Marianne Rajic, Dr. Marcel Normann und Jens Dino Steinborn sowie dem SGT-Finance Director Paul Wong geführten GTH-Tochtergesellschaft TGS24 Capital Pte. Ltd. (TGS24) ans Licht gekommen, die in einen entsprechenden Bericht einer von Kroll Associates Pte. Ltd. 2024 bis 2026 durchgeführten, forensischen Untersuchung mündeten.
Bezüglich der seit 2024 fälligen Auslagenerstattungsforderung von 1,4 Mio. Euro ist es der SGT-Gruppe offenbar gelungen, den Fondsadministrator CSC Intertrust dazu zu bewegen, die GTH als Gläubigerin dieser Verbindlichkeiten des Fonds in der Fondsbuchhaltung und den Fondsdokumenten auszutauschen und durch eins ihrer eigenen verbundenen Unternehmen zu ersetzen. Dies geschah augenscheinlich um der GTH diesen Vermögensgegenstand zu entziehen, und zwar durch einen bloßen, vermeintlich schuldbefreienden Beschluss der Schuldnerin selbst, vertreten durch ihre von der SGTLLC kontrollierte Komplementärin, basierend auf einem nach Ansicht der GTH irrigen Schreiben eines Rechtsanwalts, Michael Meylan, Rechtsanwälte Strelia in Luxemburg. Die GTH geht davon aus, dass sowohl CSC Intertrust als auch RAe Strelia der GTH für sämtliche etwaige Schäden aus dem für sie unglaublichen Vorgang haften.
Die SGT-Gruppe wäre nach Einschätzung der GTH wohl derzeit gar nicht in der Lage, ihren fälligen Zahlungsverpflichtungen gegenüber der GTH vollständig nachzukommen. Vielmehr scheint die Fähigkeit zur Bedienung des Gros der fälligen Forderungen seitens der SGT-Gruppe vom Exit ihres Utimaco-Investments aus 2021 abhängig zu sein, der sich naturgemäß verzögern könnte. Insoweit hat sich die GTH grundsätzlich bereit gezeigt, der SGTLLC die Laufzeit eines Teils ihres derzeit mit 4,2 Mio. Euro valutierenden Darlehens um knapp 1 1/2 Jahre zu verlängern.
Der GTH dürften für ihre Forderungen gegen die SGT-Gruppe in Höhe von rund 6,1 Mio. Euro nach ihrer Ansicht sowohl die ehemaligen Direktoren der TGS24, Marianne Rajic, Marcel Normann, Jens Dino Steinborn und Paul Wong in zu ermittelnder Höhe jeweils als Gesamtschuldner, als auch - soweit die aufgedeckten schädigenden Handlungen weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit darstellen - die für sie abgeschlossene D&O-Versicherung als auch für den Teilbetrag von 4,2 Mio. Euro als Sicherheit abgetretene Auszahlungsansprüche der SGTLLC aus einem Investment in den SGT Capital Fund II haften, der wiederum an der Utimaco beteiligt ist. GTH-Forderungen von 1,4 Mio. Euro richten sich gegen den an der Utimaco beteiligten SGT Capital Fund II und dessen Komplementärinnen. Diese Schuldner dürften über eine gute Bonität verfügen. Zudem haftet nach Einschätzung der GTH CSC Intertrust als Fondsadministrator für die ordnungsgemäße Verwendung des Fondsvermögens des SGT Capital Fund II. Einen Teilbetrag der 1,4 Mio. Euro in Höhe von 0,5 Mio. Euro hat die GTH bei dem Liquidator des Luxemburger Vehikels des SGT Capital Fund II klageweise geltend gemacht, das sich in freiwilliger Liquidation befindet und zuvor umbenannt wurde. Die GTH erwartet hier zeitnah einen Zufluss in Höhe von 0,5 Mio. Euro aus der vom Liquidator verwalteten Masse, soweit ausreichend, oder alternativ aus einem durchzuführenden Capital Call bei dessen Anteilsinhabern, oder aus dem Vermögen der Komplementärin des Fonds, soweit bekannt der SGT Capital GP Sarl.
Die in 2022 vereinbarte Endfälligkeit des Darlehens per 31.12.27 dürfte die SGTLLC nach Einschätzung der GTH unter Druck setzen, entweder eine Einigung mit der GTH über eine Laufzeitverlängerung zu erzielen oder einen Verkauf der Utimaco mit Closing vor dem 31.12.27 vorzunehmen, was in Anbetracht notwendiger Genehmigungen wohl einen Kaufvertragsabschluss spätestens im Frühjahr 2027 erfordern würde. Der GTH erscheint es nämlich nicht unwahrscheinlich, dass die SGTLLC in dem Fall, dass bis dahin kein Exit stattgefunden hat, nicht zur vereinbarten Tilgung des Darlehens der GTH in der Lage sein und in wirtschaftliche Turbulenzen oder gar in ein Liquidationsverfahren geraten könnte, so dass die SGTLLC unter Zwangsverwaltung gestellt werden könnte, wie das bereits am 12.04.2019 bei dem SGT- Vorläuferfonds XiO Fund I LP der Fall war, und die sich auf die Töchter der SGTLLC einschließlich der Komplementärinnen der SGT-Fonds erstrecken könnte. Ein solches Risikoszenario könnte nach Einschätzung der GTH sogar ein Eingreifen des deutschen Wirtschaftsministers, des englischen Ministers für Wirtschaft und Energie und des der Homeland Security untergeordneten US-amerikanischen Committee on Foreign Investment in the US (CFIUS) hervorrufen, da Utimaco - soweit der GTH bekannt - in diesen Ländern als relevant für die nationale Sicherheit eingestuft wird. Daneben wäre wohl naturgemäß nicht völlig auszuschließen, dass sich die Finanzaufsichtsbehörden in den von der SGT berührten Jurisdiktionen, bspw. die BaFin, FSA, finma, CSSF, MAS und/oder die SEC einschalten. Bei dem 2021 vereinbarten Utimaco-Deal handelt es sich um das einzige Private Equity-Investment der SGT-Gruppe seit ihrer Gründung in 2019, nachdem ein weiterer Deal (Elatec) in 2023 scheiterte und seither - soweit der GTH bekannt - keine solchen Investments mehr stattfanden. Umso wichtiger scheint das Schicksal des Utimaco-Investments für das der SGT-Gruppe zu sein.
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August 27, 2026 19:09 ET (23:09 GMT)




