Berlin - Das gewerkschaftsnahe Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) warnt eindringlich vor der Schaffung einer Bundeswohnungsbaugesellschaft, wie sie die Bundesregierung angekündigt hat. Das berichtet das "Handelsblatt" unter Berufung auf eine Studie des Instituts.
Sowohl die Variante eines reinen Staatsunternehmens als auch ein Modell mit privater Beteiligung berge große verfassungsrechtliche Risiken, da der Bund laut Grundgesetz keine Zuständigkeit für den Wohnungsbau habe, so die Studienautoren. Zudem sei kaum vorstellbar, dass eine einzige zentrale Gesellschaft das nötige Bauvolumen zeitnah stemmen könne. Bei einer öffentlich-privaten Partnerschaft, wie sie der Großvermieter Vonovia ins Spiel gebracht habe, verlangten private Geldgeber zudem eine höhere Rendite, was die Mieten am Ende spürbar steigen ließe.
Die Studienautoren, IMK-Direktor Sebastian Dullien und der frühere Berliner Finanzsenator Matthias Kollatz, schlagen stattdessen eine neue Förderlinie für den Wohnungsbau vor. Jenseits des sozialen Wohnungsbaus sollen interessierte Wohnungsunternehmen demnach eine staatliche Kreditbürgschaft oder einen direkten Kredit des Staates mit großer finanzieller Hebelwirkung für 50 Prozent der Bausumme erhalten.
Im Gegenzug müssten sie sich verpflichten, über die Kreditlaufzeit von beispielsweise 40 Jahren moderate Mieten anzubieten - für die ersten 20 Jahre etwa maximal elf bis 13 Euro kalt pro Quadratmeter. Gefördert werden sollen nur Projekte, die durch optimierte Grundrisse, Vorfertigung, kurze Bauzeit und abgesenkte Standards wie den Verzicht auf Tiefgaragen die Baukosten wirksam senken.
Aus IMK-Sicht wäre eine neue Förderlinie effektiver und günstiger für die öffentliche Hand als eine Bundesbaugesellschaft und würde auf keine rechtlichen Barrieren stoßen. Die Förderung könnte über die KfW als gemeinsame Förderbank von Bund und Ländern abgewickelt werden, die bereits über große Erfahrung mit Garantien verfüge. Städten und Gemeinden komme zudem eine Schlüsselrolle bei der Beschaffung preiswerten Baulands zu.
Sowohl die Variante eines reinen Staatsunternehmens als auch ein Modell mit privater Beteiligung berge große verfassungsrechtliche Risiken, da der Bund laut Grundgesetz keine Zuständigkeit für den Wohnungsbau habe, so die Studienautoren. Zudem sei kaum vorstellbar, dass eine einzige zentrale Gesellschaft das nötige Bauvolumen zeitnah stemmen könne. Bei einer öffentlich-privaten Partnerschaft, wie sie der Großvermieter Vonovia ins Spiel gebracht habe, verlangten private Geldgeber zudem eine höhere Rendite, was die Mieten am Ende spürbar steigen ließe.
Die Studienautoren, IMK-Direktor Sebastian Dullien und der frühere Berliner Finanzsenator Matthias Kollatz, schlagen stattdessen eine neue Förderlinie für den Wohnungsbau vor. Jenseits des sozialen Wohnungsbaus sollen interessierte Wohnungsunternehmen demnach eine staatliche Kreditbürgschaft oder einen direkten Kredit des Staates mit großer finanzieller Hebelwirkung für 50 Prozent der Bausumme erhalten.
Im Gegenzug müssten sie sich verpflichten, über die Kreditlaufzeit von beispielsweise 40 Jahren moderate Mieten anzubieten - für die ersten 20 Jahre etwa maximal elf bis 13 Euro kalt pro Quadratmeter. Gefördert werden sollen nur Projekte, die durch optimierte Grundrisse, Vorfertigung, kurze Bauzeit und abgesenkte Standards wie den Verzicht auf Tiefgaragen die Baukosten wirksam senken.
Aus IMK-Sicht wäre eine neue Förderlinie effektiver und günstiger für die öffentliche Hand als eine Bundesbaugesellschaft und würde auf keine rechtlichen Barrieren stoßen. Die Förderung könnte über die KfW als gemeinsame Förderbank von Bund und Ländern abgewickelt werden, die bereits über große Erfahrung mit Garantien verfüge. Städten und Gemeinden komme zudem eine Schlüsselrolle bei der Beschaffung preiswerten Baulands zu.
© 2026 dts Nachrichtenagentur
