Bern - Guthaben bei den Pensionskassen sollen höher verzinst werden. Die BVG-Kommission empfiehlt dem Bundesrat, den Mindestzinssatz auf Vorsorgeguthaben ab 2027 um 0,5 Prozentpunkte auf 1,75 Prozent zu erhöhen. Für den Schweizerischen Versicherungsverband SVV ist die Empfehlung nicht sachgerecht. Der Mindestzinssatz bestimmt, zu wie viel Prozent das Vorsorgeguthaben im Obligatorium der beruflichen Vorsorge mindestens verzinst werden muss. Seine ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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