Der Bundesrat sieht, wie nahezu alle energiepolitischen Akteure, dringenden Änderungsbedarf bei der Vergabe von Netzanschlüssen. Das bislang weitgehend geltende Windhundprinzip, bei dem freie Netzanschlüsse für den jeweils ersten Antragsteller reserviert bleiben, soll geändert werden. Das Land Schleswig-Holstein hat deshalb im März einen Vorschlag zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) vorgelegt, und am 10. Juli beschloss die Länderkammer, einen entsprechenden Gesetzentwurf in den Bundestag einzubringen. Hierzu wurde am Montag die Stellungnahme der Bundesregierung bekannt. Der Bundesrat ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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