Im Gesetz zur Reduzierung und Beendigung der Kohleverstromung (KVBG) ist ein klarer Fahrplan zum Ausstieg bis 2038 vorgegeben. Die Bundesnetzagentur erklärte am Dienstag, dass bis zum Stichtag 1. September bereits so viele Kohlekraftwerke aus dem Markt ausgeschieden seien, dass das gesetzlich festgeschriebene Zielniveau von 2029 bereits deutlich unterschritten werde. Daher wird die Behörde auch in diesem Jahr kein Kohleverfeuerungsverbot nach dem Gesetz anordnen. Seit Inkrafttreten des Gesetzes sei bereits zum dritten Mal kein derartiges Verbot erforderlich, da die Vorgaben erfüllt mehr als werden. ...Den vollständigen Artikel lesen ...
© 2026 pv magazine Deutschland
