Die Branche schaut seit Jahren auf den 4. August 2029. An diesem Tag läuft die gesetzliche Inbetriebnahmefrist für die Netzentgeltbefreiung neuer Speicher aus. Dieser Termin bleibt wichtig. Der aktuelle AgNes-Festlegungsentwurf der Bundesnetzagentur fügt für den Bestandsschutz aber eine zweite, deutlich frühere Hürde hinzu: die endgültige Investitionsentscheidung vor Bekanntgabe der Festlegung. Nach dem derzeitigen Entwurf soll diese Bekanntgabe am 1. Januar 2027 erfolgen. Damit könnte für viele Projekte bereits Ende 2026 wirtschaftlich entscheidend werden. Was heute gilt und warum die Bundesnetzagentur ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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