Am 1. Oktober wird voraussichtlich die Festlegung der Bundesnetzagentur zur Marktintegration von Speichern und Ladepunkten (MiSpeL) in Kraft treten. Wie der Name sagt, soll sie dafür sorgen, dass Batteriespeicher auch dann am Strommarkt teilnehmen können, wenn sie hinter dem Netzanschluss eines Stromkunden angeschlossen sind und auch, wenn der Batteriespeicher für die Speicherung von erneuerbar erzeugtem und durch das EEG-geförderten Strom genutzt wird. Bisher durfte sich erneuerbarer Strom im Batteriespeicher nicht mit Netzstrom vermischen, wenn er später noch ins Netz eingespeist werden sollte. ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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